Viele landwirtschaftliche Subventionen in der Schweiz wirken sich negativ auf die Biodiversität aus

Um den Biodiversitätsverlust zu bremsen, finanzieren der Bund und die Kantone verschiedenen biodiversitätsfördernde Massnahmen. Mit einem Vielfachen dieser Beträge werden Aktivitäten finanziert, die Lebensräume und Arten direkt oder indirekt schädigen. Insgesamt 207 Subventionen in verschienden Bereichen sind es die ganz, teilweise oder indirekt Biodiversität schädigen. Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine Untersuchung zusammen mit WSL und in Zusammenarbeit mit dem Forum Biodiversität, aus welcher ein Faktenblatt des SCNAT hervorgegangen ist (Gubler et al., 2020).

Darin werden im Bereich der Landwirtschaft einige Verbesserungen der Subventionspraxis vorgeschlagen, um biodiversitätsschädigende Subventionen bis 2020 zu beseitigen, schrittweise abzubauen oder umzugestalten.

Biodiversität und Selbstversorgungsgrad mit angepasstem Basisbeitrag fördern

Der sogenannte Basisbeitrag wird pro bewirtschaftete Hektare ausbezahlt und ist an einen Mindesttierbesatz gekoppelt, was einen Anreiz schafft, Tierbestände entsprechend aufzustocken. Für Biodiversitätsförderflächen (BFF) werden nur 50 Prozent bezahlt. Das fördert die intensive Landwirtschaft und schafft einen Anreiz, Dauergrünflächen zu intensivieren, um den höheren Beitragssatz zu erhalten.

Empfehlung

Die Differenz zwischen den Beitragssätzen für intensiv bewirtschaftete Flächen und Biodiversitätsförderflächen wird aufgehoben, ebenso die Kopplung des Basisbeitrags an einen Mindesttierbestand (wie in der AP 22+ vorgesehen). Auch wird der Basisbeitrag an Biodiversitätskriterien geknüpft, zum Beispiel indem er nur für Flächen mit wenig Stickstoffeinsatz gesprochen wird.

Fehlgeleitete Investitionshilfe zur Strukturverbesserung

Sie soll dazu beitragen, die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse insbesondere im Berggebiet und in den Randregionen zu verbessern. Darunter fallen die Förderung von Weg- und Strassenbau, Landumlegungen, der Bau landwirtschaftlicher Gebäude, sowie Be- und Entwässerungen. Der Ausbau von Erschliessungsstrassen schädigt – teilweise irreversibel – die betroffenen Lebensräume. Strassen erleichtern zudem den Zugang zu Gebieten, die extensiv bewirtschaftet werden – und dank besserer Zugänglichkeit intensiver bewirtschaftet werden können. Landumlegungen ordnen Grundeigentum oder Pachtverhältnisse neu, um eine effizientere Bewirtschaftung zu fördern. Dadurch werden i.d.R. Parzellen grösser und Kleinstrukturen oft zerstört. Auch intensivierend wirken Bodenverbesserungsmassnahmen (Bodenaufschüttungen) sowie der Ersatz von alten Drainagen oder die Installation neuer grossflächiger Drainagesysteme. Die meisten Strukturverbesserungsmassnahmen fördern eine intensive oder eine rationelle Bewirtschaftung des Kulturlands, verstärken die Segregation zwischen intensiv und extensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen und schädigen dadurch die Biodiversität. Bisher sind die Beiträge zur Strukturverbesserung nicht an biodiversitätsfördernde Auflagen gebunden.

Empfehlung

Gemäss Strukturverbesserungsverordnung (SVV) können Beiträge für ökologische Ziele gesprochen werden. Von dieser Möglichkeit wird künftig verstärkt Gebrauch gemacht. Zudem werden Auflagen gemacht, Biodiversität bei Investitionshilfen für Strukturverbesserungsmassnahmen zu berücksichtigen. Die Förderung neuer Strassen und der Ersatz einfacher Wege wird nur unterstützt, wenn nachgewiesenermassen die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben würde, falls eine Strasse nicht gebaut oder ersetzt wird.

Externe Kosten durch überschüssige Stickstoffeinträge

Der günstige synthetische Stickstoff in Form von Dünger sowie der Stickstoff in importierten Futtermitteln ermöglichen eine intensive Landwirtschaft. Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft schädigen die Biodiversität weit über den Anwendungs- und Ausbringungsperimeter des Stickstoffs hinaus. Sie überdüngen Gewässer, verschmutzen weiträumig über Lufteinträge und versauern aquatische und terrestrische Ökosysteme. Dadurch werden zahlreiche Arten, die auf stickstoffarme Habitate angewiesen sind, verdrängt. Die Belastungen stellen ökologische externe Kosten dar.

Empfehlung

Für eine Reduktion dieser externen Kosten wird das landwirtschaftliche Anreizsystem derart umgestaltet, dass der Stickstoffeintrag der Landwirtschaft deutlich sinkt. Dies kann durch technische Massnahmen erreicht werden (z. B. stickstoffoptimierte Fütterung, emissionsarme Lager- und Ausbringtechnik, Düngermanagement), mit marktwirtschaftlichen Ansätzen (z. B. Lenkungsabgaben auf Stickstoffemissionen, Dünger-, Futter- oder Nahrungsmitteln) und durch Anreize zur Extensivierung (z. B. Reduktion des Tierbesatzes pro Flächeneinheit). Für eine ausreichende Reduktion des Stickstoffeintrages wird es einen Massnahmenmix brauchen.

Quelle

Gubler L, Ismail SA, Seidl I (2020). Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz. Swiss Academies Factsheet 15 (7). DOI: 10.5281/zenodo.3935430

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