Gut zu wissen PUBLICA / ZStB: Einkäufe 2. Säule bei Kapitalbezug

Wer sich bereits damit befasst hat, ob Rente oder Kapitalauszahlung wird auch auf diese Frage gestossen sein:

«Bis wann kann ich einen Einkauf in der PUBLICA tätigen, ohne dass meine Kapitalauszahlung höher besteuert wird?»

PUBLICA

Mit Einmaleinlagen (Einkauf) und mit freiwilligen Sparbeiträgen kann man künftige Ansprüche verbessern, was zu einem höheren Altersguthaben führt. Diese Einzahlungen können als Abzüge bei den Steuern geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig von einer allfälligen Einzahlung in die 3. Säule möglich.

Dazu muss man vor der beabsichtigten Zahlung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular «Freiwilliger Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung» einreichen und den Betrag bis spätestens Mitte Dezember überweisen.

Falls eine Kapitalauszahlung oder ein Vorbezug (z.B. Wohneigentum, Wegzug, Teilpensionierung etc.) vor Ablauf von drei Jahren beansprucht wird, ist damit zu rechnen, dass für den betreffenden Einkauf steuerrechtlich ein Abzug nicht zulässig ist.

Zürcher Steuerbuch (ZStB):

Einkäufe in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gefolgt von Kapitalauszahlungen (Praxishinweis)

«Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.»

Ausnahme Kanton Zürich

«Aus veranlagungsökonomischen Gründen und damit die Möglichkeit von jährlichen periodischen Einkäufen steuerlich nicht eingeschränkt wird, wird bis zu einem Einkaufsbetrag von Fr. 12’000 pro Jahr auf eine Aufrechnung verzichtet.»

https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-31-3.html

Das heisst (Stand heute), auch wenn man das Kapital anstatt einer Rente bevorzugt, darf man freiwillige Einkäufe in die 2. Säule der PUBLICA bis zum Schluss vornehmen. Diese dürfen dann aber nicht über CHF 12’000.- pro Jahr liegen. Bei höheren Einzahlungen zählt der Einzahlungstag (Richtwert: Geburtsjahr minus 3 Jahre und 1 Tag). Um ganz sicher zu sein, informiert euch rechtzeitig.

Für andere Kantone und ihren Ausnahmen wendet euch bitte an euer Kantonales Steueramt eurer Wohngemeinde.

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Kontakt

Die Mitarbeitenden der ETH Zürich haben Sabine Hoffmann, Head of PR Communications der Informatikdienste, als Delegierte für die PUBLICA gewählt (Amtsperiode vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024), Wahlkreis II.

Mein Ziel ist es während meiner Amtszeit, Abstraktes verständlich zu vermitteln und die ETH-Angehörigen auf dem Laufenden zu halten (siehe dazu auch andere Beiträge im ID-Blog > Suche nach PUBLICA).

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