Gut zu wissen: PUBLICA Freiwillige Sparbeiträge / Ausreise

Rückfrage zu Freiwilligen Sparbeiträgen bei einer späteren Ausreise.

Als PUBLICA-Delegierte der ETH Zürich habe ich weiterführende Fragen zu meinem Post «Gut zu wissen: PUBLICA / freiwillige Sparbeiträge» erhalten und habe mich damit an die PUBLICA gewandt. Da ich denke, dass es auch noch andere an der ETH Zürich interessiert, findet Ihr hier die Fragen und Antworten.

Frage ETH-Angehöriger: «Können Sie mir sagen, ob es sinnvoll ist, die freiwilligen Sparbeiträge zu zahlen, wenn ich nach der Promotion (in zwei Jahren) voraussichtlich wieder zurück nach Deutschland gehe?»

Antwort PUBLICA: «Bei Ausreise in ein EU-Land, kann der Überobligatorische-Teil bar bezogen werden. Nur der Obligatorische-Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto. Die freiwilligen Sparbeiträge fliessen nur in den Überobligatorischen-Teil und könnten somit bar bezogen werden. Wir haben zu diesem Thema ein Merkblatt auf unsere Internetseite. Falls auch der Überobligatorische-Teil auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird, erhöhen die freiwilligen Sparbeiträge die Freizügigkeitsleistung.

Hinweis: Bei einer Barauszahlung wird die Quellensteuer abgezogen. Unter Umständen kann auch die gesamte Freizügigkeitsleistung bar bezogen werden (wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Person im entsprechenden Land nicht der obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen unterliegt).»

Frage ETH-Angehöriger: «Soweit ich verstanden habe, bleiben die gezahlten Sparbeiträge auch in diesem Fall in der Schweiz und werden weiter verwaltet. Allerdings weiss ich nicht, wie meine Renten dann in Zukunft miteinander verrechnet werden und was ich ansonsten beachten muss. Vielleicht wissen Sie dazu mehr.»

Antwort PUBLICA: «Wie bereits erwähnt, kann entschieden werden, ob man alles oder nur den Obligatorischen-Teil auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lässt. Gelder auf einem Freizügigkeitskonto können normalerweise bezogen werden, wenn man das Alter 60 erreicht. Eine Rente wird nicht bezahlt.»

Tipp PUBLICA

Bei spezifischen Fragen über die persönliche Situation empfehlen wir den versicherten Personen, sich direkt bei Ihrer Ansprechperson von PUBLICA zu melden: Publica – Vorsorgewerke – Vorsorgewerk ETH-Bereich – Ihre Ansprechperson. So kann noch besser auf die persönliche Vorsorgesituation eingegangen werden.

Überblick BVG

Die berufliche Vorsorge (BVG) besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen (freiwilligen) Teil. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximum (maximal anrechenbare Jahreslohnes 2021: CHF 86‘040, siehe dazu auch PUBLICA-Glossar «BVG-Grenzbeträge») versichert. Der darüber liegende Lohnanteil gilt als überobligatorisch.

3-Säulen-System > 2. Säule Bild Axa
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Kontakt

Die Mitarbeitenden der ETH Zürich haben Sabine Hoffmann, Head of PR Communications der Informatikdienste, als Delegierte für die PUBLICA gewählt (Amtsperiode vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024), Wahlkreis II.

Mein Ziel ist es während meiner Amtszeit, Abstraktes verständlich zu vermitteln und die ETH-Angehörigen auf dem Laufenden zu halten (siehe dazu auch andere Beiträge im ID-Blog > Suche nach PUBLICA).

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