Zoom-Cloud-Aufzeichnungen: Neuregelung der Speicherdauer

Ab 3. Januar 2022 wird die Speicherung von Aufzeichnungen in der Zoom-Cloud neu geregelt und auf zwei Jahre begrenzt. Dies gilt auch rückwirkend für bereits bestehende Aufzeichnungen.

Ziel der Neuregelung ist es einerseits, den verfügbaren Speicherplatz ökonomisch zu bewirtschaften und andererseits, Aufzeichnungen virtueller Meetings für einen angemessenen Zeitraum bereitstellen zu können. Darüber hinaus bieten wir eine Möglichkeit, Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen aus der Zoom-Cloud direkt oder nachträglich ins Videoportal der ETH Zürich zu überführen, wo sie dauerhaft publiziert bzw. archiviert werden. Details hierzu und zur Umsetzung der neuen Speicherregeln finden Sie unter https://ethz.ch/services/de/it-services/katalog/multimedia/video-konferenz/zoom/speicherdauer.html.

Nutzerinnen und Nutzer mit bestehenden Zoom-Cloud-Aufzeichnungen werden demnächst via E-Mail über diese Neuregelung informiert.

Kontakt

ETH Zürich Zoom Support, Informatikdienste

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