Hopp de Bäse! – Petitionen der Putzfrauen an der ETH für mehr Lohn

Im März 1917 posiert „Frau Augsburger, Putzfrau im technischen Labor“ oder gemäss Beschriftung des anderen Bildes „im oberen Labor“ des ETH Chemiegebäudes vor der Kamera. Sie tut so, als habe sie soeben mit dem langstieligen Gerät eine der Gaslampen angezündet. Gefährlich ist das Hantieren mit Feuer in explosiver Umgebung, sie lässt das Flämmchen des Anzünders nicht aus den Augen. Der schräge Lampenschirm wirft ein schiefes Licht auf die Arbeitsstätte: Ohne fotografische Zusatzbeleuchtung stünde Frau Augsburger im Schatten.

Frau Augsburger, Putzfrau im technischen Labor, ETH Chemiegebäude, März 1917 (ETH-Bibliothek, Bildarchiv, Portr 14413-005-AL-34898)

Neuneinhalb Jahre früher hatte sie nicht nur wie immer den Chemiestudierenden ein Licht aufgesteckt, sondern für einmal auch dem obersten Chemiker des Polytechnikums, Robert Gnehm, dem Präsidenten des Schweizerischen Schulrates und vormaligen Professor für technische Chemie.

Petition der Putzerinnen am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich,  7. September 1907 (ETH-Bibliothek, Archive, SR3:1907/No.953)

Zusammen mit 30 Kolleginnen ersuchte sie in einem säuberlich getippten Schreiben am 7. September 1907 höflich um Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit. Die Putzfrauen begründeten ihr Gesuch unter anderem damit, dass sie einerseits in Privathäusern bei vergleichbarer Entschädigung zusätzlich freie Kost erhielten, anderseits die Arbeit am Polytechnikum weit anstrengender sei. Gestützt auf einen Vergleich mit den Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals in anderen öffentlichen Dienststellen beschloss der Schulrat am 27. September 1907, die Arbeitszeit von 10 auf 9 ½ Stunden pro Tag zu senken, nicht aber den Lohn zu erhöhen.

Frau Augsburger lächelt leicht. Während sie stellvertretend für alle Polyputzfrauen sich und ihre Arbeit bildlich ins richtige Licht rückt, fordern 18 Kolleginnen am 3. März 1917 erneut eine sofortige Erhöhung des inzwischen geltenden Halbtaglohns von Franken 2.60 auf Franken 2.80 und des Ganztaglohns von Franken 4.50 auf Franken 6.00 mit dem Hinweis auf „die gegenwärtige herrschende teure Lebenshaltung“ und angesichts „der allgemeinen Notlage des Dienst und Putzpersonals.“

Petition des Putzpersonals an der ETH, 3. März 1917 (ETH-Bibliothek, Archive, SR3:1917/No.267)

Das karierte, mit gleichmässiger Handschrift beschriebene Blatt geht zwei Tage später bei der Schulratskanzlei ein. Eine fremde Hand, vermutlich die des Schulratspräsidenten persönlich, notiert unter die geforderten Lohnansätze „2.65“ und „5.-“ sowie am unteren Blattrand „Kanton 50 Rp. pro Stunde ohne Teuerungszulage“. Der Präsident – es ist immer noch Robert Gnehm – fackelt diesmal nicht lange und verfügt schon am 10. März 1917: „Den Putzerinnen in den Gebäuden der E.T.H. wird vom 11. März 1917 an der Taglohn auf 5 ½ Fr. und der Halbtaglohn auf 2 Fr. 80 erhöht.“ Für einen kurzen Moment hat Frau Augsburger gut lächeln.

Im vierten Jahr des Weltkrieges geriet die Schweiz in eine schwere Versorgungskrise. Drohende Hungersnot, anhaltende massive Teuerung für lebensnotwendige Güter aller Art, sich verschärfende soziale Ungleichheiten führten 1917/1918 zu politischen Unruhen im Land.

Verein der Wasch- und Putzfrauen Zürich, Frau Keller, Vereinspräsidentin, 7. April 1818 (ETH-Bibliothek, Archive, SR3:1918/No.353)

Der Umgangston mit den Obrigkeiten wurde gereizt. In einem geharnischten Brief vom 7. April 1918 auf hochrechteckkariertem Papier, der bevorzugten Unterlage für Haushaltrechnungen, Buchhaltungen und andere Rechenaufgaben, bezichtigte die Präsidentin des Vereins der Wasch- und Putzfrauen Zürich die ETH der Lohndrückerei, verlangte Nachzahlungen für die Putzfrauen und drohte mit künftigem Boykott sowie offener Anklage in der Parteipresse.

Frau Augsburger war das Lächeln wohl vergangen.

Am 10. Juni 1918 zogen Arbeiterinnen zu einer Hungerdemonstration vor das Zürcher Rathaus. Mitte November 1918 kam es zum landesweiten Generalstreik, organisiert von Gewerkschaften und Sozialdemokratie. An zweiter Stelle der neun Streikforderungen – darunter sichere Lebensmittelversorgung, 48 Stunden Arbeitswoche, Alters- und Hinterbliebenenversicherung – stand die politische Gleichberechtigung der Frauen.

Deren Einführung erlebten erst Frau Augsburgers Töchter in fortgeschrittenem Alter. Die generelle verfassungsrechtliche und gesetzliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fordern, wäre der mehrheitlich männlichen Streikführung nicht einmal im Albtraum eingefallen. Eine Mehrheit von Frau Augsburgers Enkelinnen setzte sie Jahrzehnte später durch. Um gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit in der wirtschaftlichen Realität kämpfen Frau Augsburgers Urenkelinnen immer noch.

Anmerkungen

– Gaslampen: Bereits am 25. Januar 1901 erhielt der Vorstand des technisch chemischen Laboratoriums die Ermächtigung zur Beschaffung eines Elektromotors und der nötigen Stromzufuhr aus dem städtischen Leitungsnetz. Bis 1917 dürfte somit die Beleuchtung längst auf elektrisches Licht umgestellt gewesen sein. ( ETH-Bibliothek, Archive, SR2:Präsidialverfügungen1901, Präsidialverfügung Nr. 41 vom 25.01.1901 )

– Beschluss des Schulrates zur Putzfrauenpetition 1907 ( ETH-Bibliothek, Archive SR2: Schulratsprotokolle 1907, Sitzung Nr. 8 vom 27.09.1907, § 110 )

– Präsidialverfügung zur Putzfrauenpetition 1917 ( ETH-Bibliothek, Archive, SR2: Präsidialverfügungen 1917, Präsidialverfügung Nr. 87 vom 10.03.1917 )

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