in regard of the admission … vorsichtige Balance bei der Erleichterung des Studienzugangs zum eidgenössischen Polytechnikum 1911

Anfang 1911 sandte das eidgenössische Departement des Innern eine Anregung der britischen Gesandtschaft in Bern an die damalige ETH in Zürich. Dem Bundesrat war die Anfrage vorgelegt worden, ob nicht die in Oxford und Cambridge ausgestellten Zeugnisse über höhere Vorbildung den schweizerischen Maturitätszeugnissen gleich gestellt werden könnten.

Vor hundert Jahren kam es an der ETH Zürich zur Prüfung der Frage, ob Reifezeugnisse aus Oxford und Cambridge anerkannt werden sollten (ETH-Bibliothek, Archive und Nachlässe, SR3:1911/265)

Aus England wurde damit Interesse bekundet, den eigenen Absolventen mit Higher Certificate aus Oxford und Cambridge leichter Zugang zum Studium am eidgenössischen Polytechnikum zu ermöglichen, da ohne anerkanntes schweizerisches Maturitätszeugnis Aufnahmeprüfungen abgelegt werden mussten, deren neuste Reglementierung von 1908 stammte.

Der Schweizerische Schulrat prüfte die Eingabe und stattete am 22. April 1911 dem eidgenössischen Departement Bericht ab. In einem detaillierten Vergleich ging er die Fächer hinsichtlich nötiger und erreichter Fertigkeiten durch und stützte sich dabei auf das eigene Aufnahmeregulativ von 1908 und auf die aus England zur Verfügung gestellten Unterlagen. Nicht für jedes Fach kam er zu einem so eindeutigen Schluss wie bei „Natural Philosophy“, der theoretischen Naturwissenschaft, insbesondere Physik. „Genügende Noten… können als vollständiges Äquivalent der Aufnahmeprüfungen … in Physik und Chemie angesehen werden.“

Insgesamt ergebe sich aber, dass die Higher Certificates nicht in allen Fächern ausreichten. Die Kandidaten müssten die Aufnahmeprüfungen in Deutsch, Französisch, Zeichnen (insbesondere technisches Zeichnen) und in darstellender Geometrie absolvieren oder „einen anderweitigen genügenden Ausweis“ vorlegen.

Der Bericht, der im Entwurf von Carl Friedrich Geiser verfasst wurde, schliesst mit Szenarien für die Zukunft. Wie „die grössere Zahl sehr tüchtiger französischer Studierender“ am Polytechnikum, die „seit den Beziehungen, die in den 1880er Jahren mit den französischen Unterrichtsbehörden angeknüpft wurden“, ihren Weg nach Zürich gefunden hatten, ist „das Wertvollste, was man erhoffen darf, dass mit der Zeit eine grössere Anzahl junger, gut vorgebildeter Engländer ihre Studien am eidg. Polytechnikum machen werden“. Und natürlich sollten in Zukunft die Diplome des Polytechnikums den Zugang zum mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht in Oxford und Cambridge ohne Prüfung und ohne formales Hindernis ermöglichen. Die Anerkennung der Maturitätszeugnisse der sogenannten Vertragsschulen des Polytechnikums bei den englischen Partneruniversitäten, und zwar in einem identischen Umfang, wie ihnen aus der Schweiz vorgeschlagen, könnte ebenfalls erstrebenswert sein, war eine letzte Bemerkung.

Dieses Anliegen fand in England Gehör. Der Beschluss über die Behandlung der Studierenden mit schweizerischen Maturitätszeugnissen seitens Oxford und Cambridge wurde der Schulleitung in Zürich in zwei freundlichen Schreiben 1912 respektive 1913 mitgeteilt. Die genauen Formulierungen über die Befreiung von Prüfungen je nach Schultypus wurde 1913 direkt ins Protokoll des Schweizerischen Schulrats aufgenommen und die Mitteilung dem Prüfungssekretariat in Oxford verdankt.

Links:

Protokolle des Schweizerischen Schulrates, recherchierbar in Schulratsprotokolle online

Eintrag des Wortlauts in den Schulratsprotokollen 1913: Schulratsprotokolle Online: ETH-Bibliothek, Archive, SR2: SR2: Präsidialverfügungen 1913, Präsidialverfügung Nr. 92 vom 18.03.1913

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