Das Ernst’sche Bahnhofprojekt Zürich

Städte verändern sich ständig, so auch Zürich. Doch eines der prominentesten Gebäude könnte heute nicht nur vollkommen anders aussehen, sondern auch an einem anderen Ort stehen: Die seit 1871 bestehende Bahnhofshalle Zürich.

Da er als Kopfbahnhof konzipiert wurde, kämpfte die Schweizerische Nordostbahn (NOB) durch das Entstehen neuer Eisenbahnstrecken stets mit Platznot. Weswegen nur wenige Jahre nach Eröffnung Vorschläge für eine Verlegung des Bahnhofes vorgelegt wurden. So auch vom Schweizer Architekten Heinrich Ernst (1846-1916), der während der Bauphase der Bahnhofshalle (1865-1871) sein Architekturstudium am Eidgenössischen Polytechnikum absolvierte.

1896 legte er sein Bahnhofprojekt für die Verlegung des Auffanggebäudes an die Langstrasse vor, was eine ausgiebige Entwicklung des Strassennetzes möglichst wenig hindern soll. Durch den vorgestellten Plan, welches sein Projekt veranschaulichen sollte, gewann das Projekt in der Einwohnerschaft und Spekulationskreisen viele Gönner.

Plan des Bahnhofprojektes Zürich von Heinrich Ernst (K 801072).

Konkret beinhaltete das Ernst’sche Bahnprojekt nebst der Verlegung die weiteren Punkte:

  • Personen- und Güterbahnverkehr werden in einem Gebäude zusammengefasst
  • Eilgutschuppen links der Bahn
  • Anschluss der übrigen Bahnen Richtung Altstetten mit Senkung des Bodens und Überführung der Strassen
  • Bisherige Linie Zürich-Oerlikon soll aufgegeben werden und durch einen neuen Tunnel geführt werden
  • Ebenso die Linien Enge-Zürich und Stadelhofen-Zürich mit jeweils einem neuen Tunnel an die Ostfassade des neuen Auffanggebäudes
  • Die Auflösung der beiden Stationen Zürich-Wiedikon und Zürich-Letten und als Ersatz zwei Untergrundstationen bei der Walche resp. Hotel «Zentral» und bei der Sihlbrücke

Der damit verbundene freie Platz soll in eine «Avenue nach grossstädtischem Muster» umgewandelt werden. Dieses neue Strassennetz soll zu einer sofortigen und regen Bautätigkeit entlang der Avenue führe und der baulichen Entwicklung Zürichs neuen Aufschwung verleihen. Was mit dem alten Auffanggebäude passieren soll, hat Ernst nicht spezifiziert, nach dem Schenkungsvertrag von 1846 sollte es allerdings auch zurück an die Stadt Zürich fallen.

Detailansicht der grossstädtischen Avenue.

Der Vorstand des Bauwesens der Stadt, die Verkehrskommission wie auch die Kaufmännische Gesellschaft Zürich kamen jedoch nach eingehender Prüfung zu einer negativen Empfehlung für das Bahnhofprojekt Zürich. Sie stellten fest, dass das Projekt auf den ersten Blick zwar reizvoll ist, einer genaueren Überprüfung in Hinsicht auf Verkehrspolitik, Technik und Finanzen aber nicht Stand hielt.

Verkehrspolitisch war es für die drei Gremien für Handel und Verkehr zentral, dass das Aufnahmegebäude möglichst nahe dem Verkehrszentrum liegt. Mit der Verlegung an die Langstrasse wäre der Bahnhof an der Stadtgrenze, was zu grösseren Distanzen sowohl für die Einwohner als auch das ankommende Eilgut der Händler sorgen würde. Einzig der damalige Kreis 3 (Wiedikon und Aussersihl) hätte von dieser Verlegung den Experten nach profitiert.

Auch die neuen Strecken von Zürich nach Enge und Stadelhofen durch jeweilige Tunnels erschien wenig sinnvoll. Besonders störten sich die Experten an den geplanten Untergrundstationen, bei welche das Aussteigen bzw. Warten für die Reisenden mit Unbequemlichkeiten und Unbehagen verbunden sei.

Technisch war die Verlegung des Aufnahmegebäudes ebenfalls nicht einfach vorzunehmen. Die Verbindung zwischen den Perrons soll mittels Unterführung geschehen, was durch das Grundwasser nur mit gusseisernem Einbau ermöglicht werden könnte. Ebenso sind der Meinung der Experten nach durch das Gefälle des Areals Stützmauern nötig, welche zum einen den Zugang zum Gebäude von südlicher Seite her verunmöglichte und zum anderen zu Gebäudeabrissen im Quartier geführt hätte.

Aber auch in finanzieller Hinsicht hatte das Ernst’sche Bahnhofprojekt einige Fehler. Laut seinen Berechnungen entfielen der NOB bei seinem Projekt Nettokösten von ca. 15 Mio. Franken. Der Vorstand des Bauwesens der Stadt Zürich kam bei ihrer Überprüfung allerdings auf ca. 42.7 Mio., welche die NOB selbst zu tragen gehabt hätte.

Nachdem auch andere Plänen der NOB für eine Verlegung scheiterten und das Areal nicht an die Stadt zurückgegeben werden wollte, verzichtete die Geschäftsleitung auf weitere Projekte.

Weiterführende Literatur:

Süss, J. (1896). Bericht des Vorstandes des Bauwesens : I. Abt., an den Stadtrat Zürich betreffend das Ernst’sche (Ernst [Arch. Heinrich]) Bahnhofprojekt, 21. Sept. 1896. Rar 16762

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