«Nicht assimilierbar»: Die erfolglose Einbürgerung Wolfgang Paulis

Wolfgang Pauli ist 1938, zum Zeitpunkt des Anschlusses seiner Heimat Österreich an das Dritte Reich, bereits seit zehn Jahren ordentlicher Professor für theoretische Physik an der ETH Zürich. Eine Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft kommt für ihn nicht infrage. Er bewirbt sich deshalb in der Schweiz um seine Einbürgerung.

Pauli war als Nachfolger von Peter Debye mit gerade einmal 28 Jahren zum ordentlichen Professor für theoretische Physik an die ETH Zürich berufen worden. Durch die Eingliederung des Bundesstaates Österreich in das nationalsozialistische Deutschland entstand für den Wissenschaftler eine bedrohliche Situation. Pauli war zwar getaufter Katholik, nach den Nürnberger Rassegesetzen galt er jedoch als jüdischer Mischling. Umgehend bewarb sich Pauli in Zürich für eine Einbürgerung. Diese wurde Ende April 1938 aus formalen Gründen abgewiesen. In einem Schreiben vom 9. November 1939 an den Präsidenten des Schweizerischen Schulrats an der ETH, Arthur Rohn, schildert der enttäuschte Antragsteller die Begründung folgendermassen.

“[I]ch kam im April 1928 als österreichischer Staatsbürger, nach Wien zuständig, anlässlich meiner Berufung als ordentlicher Professor der E.T.H. nach Zürich. Dort hatte ich ununterbrochen meinen Wohnsitz bis 23. Mai 1938, wo ich in die Gemeinde Zollikon übersiedelte. Vor dieser Uebersiedlung fragte ich beim Stadtpräsidenten von Zürich, Dr. Klöti, brieflich an, ob ich ein Einbürgerungsgesuch stellen könne, was dieser jedoch abwies in Anbetracht meiner damals nur 10 jährigen Aufenthaltsdauer in Zürich, während ein neueres Gesetz der Stadt Zürich eine zwölfjährige Aufenthaltsdauer als notwendige Voraussetzung der Einbürgerung in der Stadt Zürich verlangte.”

Widerwillig bezog Wolfgang Pauli daraufhin seinen deutschen Pass. Immerhin blieb ihm der J-Stempel erspart, da er vom Konsulat zu den “Halb-Ariern” (“half-Aryans”) gezählt wurde, wie Pauli Frank Aydelotte nach Princeton berichtete. Zugleich bemühte sich Pauli darum, seinen Vater, Wolfgang Josef Pauli, ein 1934 emeritierter Professor für biologisch-physikalische Chemie, der nach den Rassegesetzen des Dritten Reichs als Volljude galt, von Wien zu sich in die Schweiz zu holen. Dies gelang unter anderem dank der Hilfe von Schulratspräsident Rohn.

Brief Wolfgang Paulis an Arthur Rohn vom 9. November 1939 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3:1939, Aktennr. 221.0, Eingangsnr. 3983)

Unterdessen eskalierte die internationale Lage. Am 1. September 1939 brach in Europa der Zweite Weltkrieg aus. In dieser Situation nahm Pauli einen zweiten Anlauf, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Er bat im oben bereits genannten Brief vom November 1939, den Schulratspräsidenten abzuklären, ob ein “eingereichtes Gesuch um die eidgenössische Bewilligung zur Einbürgerung […] trotz des Krieges Aussicht hätte geprüft zu werden”. Und reichte nach einer ermutigenden Antwort Rohns Ende 1939 erneut einen Einbürgerungsantrag ein, diesmal direkt an die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in Bern.

Ein halbes Jahr zog ins Land. Die internationale Lage verschärfte sich weiter. Die deutschen Truppen erzielten Blitzsiege, die zur Kapitulation Frankreichs und zur Evakuation der alliierten Truppen in Dünkirchen führten. In der Schweiz wurde die zweite Generalmobilmachung ausgerufen. Und noch immer hatte Pauli keine Antwort aus Bern erhalten. Schulratspräsident Rohn stand wegen eines Angebots für ein Gastsemester, das Pauli aus Princeton erhalten hatte, unter Druck. Deshalb wandte er sich mit einer Bitte um rasche Behandlung des Antrags und einer Empfehlung zur Einbürgerung an die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Rohns Empfehlung scheint sich, wenn überhaupt, negativ auf die Entscheidung ausgewirkt zu haben, denn Wolfgang Pauli erhielt drei Wochen später von Heinrich Rothmund, dem Chef der Polizeiabteilung persönlich, einen ablehnenden Bescheid. Der Schulratspräsident erhält eine Kopie des Schreibens und fragt umgehend nach den konkreten Gründen des ablehnenden Bescheids.

Heinrich Rothmund, Chef der Polizeiabteilung im EJPD, an Arthur Rohn, Präsident des Schweizerischen Schulrats, 16.7.1940 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3:1940, Aktennr. 221.0, Eingangsnr. 2127)

Heinrich Rothmund führt in einer sich über drei Briefseiten erstreckenden Begründung aus:

“Die Erkenntnis dürfte allgemein durchgedrungen sein, dass wir, zumal unter den heutigen Verhältnissen, einen schwerwiegenden Fehler begehen, wenn wir die Einbürgerung von Ausländern ermöglichen, die sich unserer Wesensart und unserm Volkstum noch nicht völlig angepasst haben. […] Prof. Pauli […] ist im Frühjahr 1928 […] als repräsentativer Vertreter deutscher Wissenschaft nach Zürich gekommen. Das hält vor und es scheint uns klar, dass bei einer ganz im Ausland vor sich gegangenen Formung einer Gelehrtenpersönlichkeit die Anpassung an schweizerisches Volkstum nur eine langsame und allmähliche sein kann, oder dann nur eine scheinbare, oberflächliche. Wenn Prof. Pauli der politischen Entwicklung im Reich ablehnend gegenübersteht und sich der deutschen Staatsangehörigkeit, die er durch den Anschluss Oesterreichs ohne sein Dazutun erworben hat, zu entledigen wünscht, so macht ihn das noch nicht zum Schweizer. Dass er als solcher in der Tat noch nicht gelten kann, beweist seine in einem der vorliegenden Zürcher Polizeirapporte wieder gegebene Charakterisierung seitens eines über seine Eignung zur Einbürgerung befragten, ihm näher stehenden und durchaus wohlgesinnten Kollegen. Wäre Prof. Pauli nicht Hochschullehrer, dann wäre es nach unserer gegenwärtigen, gegenüber früher sehr wesentlich verschärften Praxis ohne weiteres gegeben, dass eine bedeutend längere Assimilationsfrist gefordert werden müsste als die 12 jährige Wohnsitzdauer, die er heute aufweist. Bleibt die Frage, ob bei einem Hochschullehrer eine Ausnahme vom Erfordernis gründlicher Assimilation gemacht werden kann, bezw. verantwortet werden darf. Es ist mir bewusst, dass weite Kreise der Gebildeten, auch hochstehende Persönlichkeiten ganz schweizerischer Einstellung, die Auffassung vertreten, ein Ausländer, dem durch seine Berufung an eine unserer Hochschulen die geistige Erziehung unserer akademischen Jugend anvertraut worden sei, erscheine schon aus dieser Ueberlegung heraus zur Aufnahme ins Schweizerbürgerrecht ohne weiteres geeignet. Ich vermochte diese Meinung, der bis vor nicht allzulanger Zeit ab und zu Konzessionen gemacht wurden, mindestens in ihrer extremen Gestalt, nie zu teilen. Vielmehr bin ich je länger je mehr davon überzeugt, dass das wohlverstandene Landesinteresse es erheischt, bei der Einbürgerung von “prominenten” Ausländern, d.h. von Personen in gehobener sozialer oder wissenschaftlicher Stellung, auf die man schaut und hört, die teilhaben an der Bildung der öffentlichen Meinung und derjenigen unserer Jugend, einen eher strengeren Masstab anzuwenden als bei derjenigen von Durchschnittsbewerbern. Zum Schlusse möchte ich mit allem Nachdruck betonen, dass unsere ablehnende Stellungnahme zum Gesuche des Herrn Prof. Pauli nicht im entferntesten als eine Herabminderung seiner Persönlichkeit und seiner wissenschaftlichen Bedeutung ausgelegt werden darf, sondern eben als eine “grundsätzliche” verstanden und gewürdigt werden muss.”

Trotz einer Wohnsitzdauer von 12 Jahren wurde nun also Wolfgang Pauli nicht eingebürgert. Zum Vergleich:  Albert Einstein war 1901 nach wenig mehr als fünf Jahren Aufenthalt problemlos in der Schweiz eingebürgert woden. Nun jedoch verhinderte die Tatsache, dass Pauli das schweizerische Brauchtum nicht mit der Muttermilch aufgenommen hatte und im Ausland zu einer Gelehrtenpersönlichkeit gereift sei, eine rasche Assimilation. Und sollte er dennoch den Anschein vermitteln, er sei gut assimiliert, so sei diese vorgetragene Anpassung bloss oberflächlich und vorgespielt. Rothmund führt als Beleg für die Richtigkeit seiner Haltung die Aussage eines «näher stehenden und durchaus wohlgesinnten Kollegen» auf, der offensichtlich Zweifel äusserte hinsichtlich Paulis «Eignung zur Einbürgerung». Und sowieso sei beim Ordinarius für theoretische Physik gerade wegen seiner prominenten Stellung ein eher strengerer Massstab anzuwenden als bei «Durchschnittsbewerbern».

Explizit antisemitische Argumente führte Rothmund in seiner Begründung nicht an. Ein latenter Rassismus drängt sich zwischen den Zeilen dennoch auf. Dass dies auch Zeitgenossen so interpretierten, zeigt eine Äusserung Arthur Rohns in der Schulratssitzung vom 30. März 1942. Der Schulratspräsident berichtet seinen Ratskollegen, dass er das EJPD daran erinnert habe,

«dass das Einbürgerungsgesuch Paulis trotz unserer Empfehlung abgelehnt wurde, mit der Begründung, Pauli sei ein nicht assimilierbarer Ostjude.»

Dass sich der Schweizerische Schulrat nach beinahe zwei Jahren nochmals mit Wolfgang Paulis gescheiterten Einbürgerungsgesuch befasste, ist kein Zufall, denn die Nichteinbürgerung des brillanten Physikers und späteren Nobelpreisträgers brachte die ETH Zürich in den darauffolgenden Jahren in eine äusserst verzwickte Lage.

Fortsetzung folgt.

 

Literatur

Simon Erlanger. Rothmund und der Antisemitismus. In: Tachles, 14.07.2017, S. 4.

Charles P. Enz, Beat Glaus, Gerhard Oberkofler (Hrsg). Wolfgang Pauli und sein Wirken an der ETH Zürich: Aus den Dienstakten der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Zürich, 1997.

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