Star Wars: Drama an der Sternwarte

Rebekka Aleida Biegel, geboren am 25. Juli 1886 in Leiden Holland, kam 1911 zu Studium nach Zürich. In den Unterlagen der ETH Zürich erscheint sie im Sommersemester 1913 als Hörerin. An der Universität Zürich schrieb sie sich ein Jahr später für ihre Promotion in Astronomie ein. Ihre Doktorarbeit wurde von Prof. Alfred Wolfer (1854-1931) betreut, der die Doppelprofessur beider Zürcher Hochschulen für Astronomie innehalte. Während ihrer Zeit an der ETH und Universität Zürich wurde sie zudem Patientin des Psychologen C. G. Jung und unterstützte diesen später bei seiner Forschung zur Astrologie.

Am 29. Juli 1921 trat Biegel die Stelle der 2. Assistentin der Eidgenössischen Sternwarte unter ihrem Doktorvater Prof. Alfred Wolfer an. Sie war damit eine der ersten Frauen, die an der ETH Zürich als wissenschaftliche Assistentin arbeitete.

Ernennung von Frl. Biegel als Assistentin (ETH Bibliothek, Hochschularchiv der ETH Zürich, SR2:Präsidialverfügungen 1921, Präsidialverfügung Nr. 305 vom 29.07.1921)

Dieses Anstellungsverhältnis dauerte jedoch nicht lange, denn bereits auf den 30. November 1921 wurde Rebekka Biegel auf ihren Wunsch hin entlassen. In einem Brief vom 2. Dezember 1921 an den Präsidenten des Schweizerischen Schulrat schilderte sie detailliert die Arbeitsbedingungen der Assistenten an der Sternwarte, und weshalb es zu ihrer Kündigung kam. Dies tat sie, obwohl es, wie sie am Ende des Briefes betonte, ihr hätte schaden können:

Zum Schluss möchte ich noch bemerken, sehr geehrter Herr Präsident, dass es nicht mein Vorteil ist, dass ich Ihnen diese Mitteilung bringe. Mein Vorteil wäre es, zu tun, was alle Assistenten vor mir getan haben, zu schweigen und mir das Wohlwollen des Herrn Prof. Wolfer zu bewahren. Ich fühle es aber als meine Pflicht, Ihnen die Arbeitsbedingungen, worunter ich schwer gelitten habe, mitzuteilen, damit die Möglichkeit besteht, dass meine Nachfolger an dieser Stelle ihre Gesundheit und ihre Arbeitsfreude bewahren können. (S. 5)

Brief von Rebekka Aleida Biegel an den Präsidenten des schweizerischen Schulrats vom 26.12.1921 (ETH Bibliothek, Hochschularchiv der ETH Zürich, SR3:1921, Nr. 1769)

Grund für die Kündigung von Rebekka Biegel waren ihrer Ansicht nach unzumutbare Arbeitsumstände sowie damit einhergehende gesundheitliche Beschwerden:

Neben einer festen fünftägigen Arbeitswoche mit Arbeitszeiten von 8-12 und 14-17 Uhr wurde auch am Samstag-Nachmittag gearbeitet und zudem erwartet, dass am Sonntag um 12 Uhr eine Uhrenkontrolle durchgeführt wurde. Zwei Stunden pro Tag wurden dabei in ungeheizten Eisenkuppeln verbracht und an zwei Tagen die Woche (im Sommersemester sogar teilweise drei Tage) wurden auch Observationen am Abend angesetzt, die bis zu vier Stunden dauern. Diese waren so angesetzt, dass Rebekka Biegel entweder auf ihr Abendessen verzichten musste oder bis 23 Uhr observierte, was ganze 11 Arbeitsstunden an Observationstagen bedeutete. Sie meinte dazu:

Es kommt mir vor, dass diese Arbeitsbedingungen in jeder Hinsicht in Widerspruch sind mit §§ 2 und 3 des Regulativs über die Anstellung der Assistenten an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. (S. 3)

Als sich nach drei Monaten mit diesem Arbeitspensum gesundheitliche Beschwerden einstellten, suchte sie einen Arzt auf, der ihr ein Attest ausstellte. Als sie damit an ihren Vorgesetzten Prof. Wolfer herantrat, kündigte er ihr auf den 1. Januar 1922. Ihrer Bitte nach besseren Arbeitsumständen bis zu ihrem Austritt wurde nicht stattgegeben, so dass sie selbst das Arbeitsverhältnis per 1. Dezember auflöste. Sie konnte doch schliesslich bereits vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, weil sie vorgängig zusammenbrach und für drei Monate erwerbsunfähig geschrieben wurde.

Brief von Rebekka Aleida Biegel an den Präsidenten des schweizerischen Schulrats vom 26.12.1921 (ETH Bibliothek, Hochschularchiv der ETH Zürich, SR3:1921, Nr. 1769)

Prof. Wolfer als Leiter der Sternwarte zeigte sich uneinsichtig, was die Verbesserung der Arbeitsumstände für Assistenten angelangte:

Die Arbeitsbedingungen des zweiten Assistenten wurden von Herrn Prof. Wolfer motiviert durch zwei Aussprüche:

  1. Dass die 48 Stundenwoche eines wissenschaftlichen Menschen unwürdig sei und

  2. Dass der Assistent sich den Ansprüchen der Sternwarte unterzuordnen habe.

Biegel machte gegen diese zwei Aussprüche Wolfers geltend:

  1. Dass kein wissenschaftlicher Mensch sein Bestes leisten kann, wenn man ihm jede Freiheit von Bewegung nimmt und die Möglichkeit der Erholung in der freien Natur.

  2. Dass der Assistent schliesslich kein Motor ist, den man ansetzt wenn man ihn braucht, sondern ein lebendiger Mensch, und dass die Ansprüche der Sternwarte sich auch nach diesem Menschen zu richten haben. (S. 4)

Da die Anstellungen der 2. Assistenten und Assistentinnen mehrheitlich auf ein Semester oder ein Studienjahr beschränkt waren, ist es schwer zu sagen, ob noch andere Mitarbeitende von Prof. Wolfer ähnlich wie Rebekka Biegel unter den Arbeitsverhältnissen in der Sternwarte litten. Es ist zu vermuten, dass der Brief von Biegel an den Schulrat für Professor Wolfer und die Assistenten der Sternwarte ohne Folgen blieb.

Rebekka Biegel schloss trotz aller widrigen Umstände ihre Dissertation zur Astrognosie im Alten Ägypten erfolgreich ab. Auch wenn dieser Vorstoss für bessere Arbeitsbedingungen von Assistenten von ihr unbeantwortet geblieben ist, so ist es doch bemerkenswert, dass sich Rebekka Biegel als eine der ersten Assistentinnen an der ETH Zürich bereits für die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse aller kommender Assistentinnen und Assistenten einsetzte.

Weiterführende Literatur:
Biegel, Rebekka Aleida: Zur Astrognosie der alten Ägypter, Dissertation, Universität Zürich, Göttingen 1921.

Greene, Liz: Jung’s studies in astrology: prophecy, magic, and the qualities of time, London 2018.

Roe, Robert A.: A woman pioneer in Dutsch applied psychology: Rebekka Biegel. In: Gundlach, Horst (Hg.): European pioneer women in psychology, (Psicologia 340), Mailand 2010, S. 59-74.

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