ETH-Professor unter Mordverdacht – Der Fall Kurt Leibbrand

23. Juli 1961, Flughafen Frankfurt am Main. Kurt Leibbrand, einer der weltweit führenden Verkehrsplaner und Ordinarius für Eisenbahn- und Verkehrswesen an der ETH Zürich wird von der Polizei festgenommen. Verdacht auf Mord.

Natürlich verfolgt die ETH Zürich, Leibbrands Arbeitgeber, die Ereignisse in Deutschland ganz genau. Leibbrand ist deutscher Staatsbürger und wird einige Wochen nach seiner Verhaftung gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Doch der Verdacht einer schweren Straftat im Zweiten Weltkrieg bleibt bestehen. Der Präsident des Schweizerischen Schulrates berichtet in der Sitzung vom 30. September 1961 über den Fall :

“[Kurt Leibbrand] soll im August 1944 – während des deutschen Rückzuges – Zwischen Lyon und Avignon als Oberleutnant der Wehrmacht Befehl zum Erschiessen von 20-30 italienischen Hilfssoldaten erteilt haben.”

Die Sitzungen des Schweizerischen Schulrates wurden in den Protokollen wortgetreu dokumentiert und stellen deshalb eine äusserst dichte historische Quelle dar. Zudem wurde im Protokoll stets die Aktennummer genannt, so dass beim Recherchieren sehr schnell auf die dazugehörenden Originalberichte und -briefe zugegriffen werden kann.

Protokoll der Sitzung des Schweizerischen Schulrats vom 30.09.1961, S. 624 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2:1961).

Der Fall wirft in Deutschland und der Schweiz hohe Wellen, sodass der Schulratspräsident Hans Pallmann seinen Vorgesetzten, Bundesrat H.P. Tschudi, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, über den Stand der Dinge informieren muss. Pallmann beteuert in seinem Bericht an Tschudi, dass beim Berufungsverfahren im Jahre 1950 «die politische Vergangenheit des damaligen Kandidaten so sorgfältig wie nur möglich» abgeklärt worden sei.

Ein Brief Pallmanns aus dem Jahr 1951 an den Zürcher Stadtpräsidenten Emil Landolt zeigt, wie ausführlich die Erkundigungen zu Leibbrands Werdegang gewesen waren, welche die ETH während des Berufungsverfahrens eingeholt hatte. So sei Leibbrand zwar im November 1933 gezwungen gewesen, der SS beizutreten, weil er sich sonst nicht an der TU Berlin hätte immatrikulieren können. Er sei jedoch bereits 1934 aus Gewissensgründen wieder ausgetreten. Der Waffen-SS habe er nie angehört. 1944 sei Leibbrand „wegen Nichtbefolgung der Befehle über die nationalsozialistische Schulung im Heer beim Kriegsgericht angezeigt“ worden. Nach der Kriegsgefangenschaft sei Leibbrand 1948 von der Spruchkammer Stuttgart 11 als „Entlasteter“ beurteilt worden, und in einem schriftlichen Bericht habe das amerikanische Counter Intelligence Corps dem deutschen Wissenschaftler attestiert, er habe sich innerlich über die Jahre immer stärker vom Geist des Nationalsozialismus distanziert „becoming one truly opposed to it by temper, background and political outlook.“

Ausschnitt aus der Briefkopie des Schreibens von Hans Pallmann an Emil Landolt, 24.8.1951 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv SR3:1961 Aktennr. 606).

In der bereits erwähnten Sitzung des Schulrates vom 30. September 1961 verliest Pallmann eine Passage aus einem Brief Leibbrands, in welchem dieser zu den Anklagepunkten Stellung nimmt:

Protokoll der Sitzung des Schweizerischen Schulrats vom 30.09.1961, S. 627 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2:1961).

Abschliessend kommentiert der Schulratspräsident den Sachverhalt mit einigen persönlichen Gedanken:

„Der Fall Leibbrand bereitet mir grosse Sorgen. Mein Gefühl wehrt sich, ihm eine gemeine Handlung zuzutrauen. Seine kinderreiche Familie tut mir leid. Schuld und Unschuld sind in derartigen Fällen, wo heute Philosophen und Theologen besonders intensiv über die Gehorsamsgrenzen gegenüber der „Obrigkeit“ disputieren, sehr schwer festzustellen. Wenn Prof. Leibbrand vom Gericht schuldig erklärt wird, dann ist er als Professor an der ETH wohl zu entlassen; auch bei geringerem Schuldbefund ist er psychologisch für die Bundeshochschule kaum mehr tragbar und sogar bei Freispruch werden sich alle persönlichen und fachlichen Widersacher innerhalb und ausserhalb der ETH gegen ihn mobilisieren.“

1962 wird Leibbrand zwar in erster Instanz vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, doch wird der Fall an den Deutschen Bundesgerichtshof weitergezogen. Das Gerichtsverfahren wird 1964 ausgesetzt und zwei Jahre später wieder aufgenommen. Im Laufe des Verfahrens ändert die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Totschlag, doch muss das Strafverfahren schliesslich wegen Verjährung eingestellt werden. 

Pallmann sollte Recht behalten. Leibbrand war für die ETH Zürich tatsächlich untragbar geworden. Bereits im Dezember 1962 besucht er den nach Zürich zurückgekehrten Leibbrand zuhause, um ihn zum Rücktritt zu überreden. In der Schulratsitzung vom 9. Februar 1963 berichtet er eindrücklich vom Besuch bei Leibbrand:

“[Leibbrand] beharrt auf seiner rechtlichen, moralischen und menschlichen Schuldlosigkeit. Noch nie zuvor hat sich mir in Leibbrands Psyche die einseitige Offiziersstruktur wilhelminischer Prägung so stark offenbart, wie bei unserem letzten Gespräch. Offiziersehre und soldatische Pflicht stehen vor allen anderen Regungen und Argumenten. Dabei stand er vernunftsmässig in bezeugter Opposition zur nationalsozialistischen Doktrin und sein Entlastungszeugnis hält ihm glaubhafte Fälle gefährlicher Ignorierung nazistischer Weisungen und Befehle zugut.”

Im Februar 1963 tritt der seit eineinhalb Jahren von der ETH Zürich beurlaubte Leibbrand schliesslich von seinem Lehrstuhl für Eisenbahn- und Verkehrswesen sowie seinem Amt als Direktor des Instituts für Orts-, Regional- und Landesplanung zurück. 1966 wandert er nach Brasilien aus.

 

Links:

Kriegsverbrechen: Exekution: Leibbrands Hiwis, Der Spiegel 3/1962, 17. Januar 1962.

Es war nur Totschlag: Zum drittenmal stand Leibbrand vor seinen Anklägern, Die Zeit 9/1966, 25. Februar 1966.

Jürg Schoch: Naziverbrecher als ETH-Professor: Leibbrands dunkles Geheimnis – Im Juli 1961 schlägt die Affäre um den deutschen Verkehrsexperten Kurt Leibbrand europaweit Wellen – ein Blick zurück., NZZ, 18. Juli 2016.

 

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