Corpus delicti: Rebblatt

Robert Gnehm (1852-1926) war manches in seinem arbeitssamen Leben: Kolorist, Chemiker, CEO, Verwaltungsratspräsident, Parlamentarier, ETH-Professor, Rektor und Präsident des Schweizerischen Schulrats. Und trotzdem fand er daneben Zeit als Berater für chemische Fragen aufzutreten. So auch 1895 im „Prozess Wegenstein contra Aluminiumfabrik Neuhausen“, wie Gnehm am Mittwoch, den 2. Oktober um 9.30 Uhr vormittags in sein Notizbüchlein schrieb. Anlass der Notiz war ein erster Augenschein vor Ort in Neuhausen. Anwesend waren:

  • die Herren Ammann und Tanner vom Bezirksgericht Schaffhausen
  • der Kläger Franz Wegenstein, Hotelier
  • der Beklagte Herr Schindler, Direktor der Aluminiumfabrik
  • die Gutachter Professor Julius Weber aus Winterthur und Robert Gnehm

Als einflussreicher Besitzer mehrerer Hotels rund um den Rheinfall klagte Franz Wegenstein, die Emissionen der Aluminiumhütte und des Anodenwerks schädigten seine Reben. Als Beweisstücke dienten Rebblätter, die im Technisch-chemischen Laboratorium des Eidgenössischen Polytechnikums in Zürich untersucht wurden. Einige dieser Beweisstücke haben die letzten 120 Jahre in Robert Gnehms Nachlass überdauert – allerdings in einem äusserst fragilen Zustand. Es sollte nicht die einzige Begehung bleiben. Der Prozess dauerte bis 1902 an.

Dossier Gutachten Fall Wegenstein

Notizbuch, Korrespondenz und Beweisstücke aus Gnehms Dossier Prozess Wegenstein contra Aluminiumfabrik Neuhausen (Hochschularchiv Hs 633:57)

Das Gutachten vom 9. April 1902 beschreibt ausführlich, welche Massnahmen die Aluminium-Industrie-Aktiengesellschaft in Neuhausen zur Verhinderung von gefährlichen Emissionen unternahm. Das Expertenteam kam zu folgendem Schluss:

„Durch unsere Erhebungen haben wir den allgemeinen Eindruck erhalten, dass mit den Einrichtungen der Aluminiumfabrik in Bezug auf Absorption und Condensation schädlicher Gase das erreicht wird, was bei einem derartigen Betrieb verlangt werden kann. Es schien uns, dass in der Fabrik zur Verhinderung von Rauchschäden – für den gegenwärtigen Betrieb und unter der Voraussetzung, dass die Installation regelmässig und normal funktionirt (sic!) – dasjenige getan wird, was dem heutigen Standpunkte der Technik entspricht.“

Hs633_57_Gutachten_1902

Seiten 2 und 3 des Gutachtens vom 9. April 1902 im Prozess F. Wegenstein gegen die Aluminium-Industrie-Aktiengesellschaft (Hochschularchiv Hs 633:57)

Der Historiker Adrian Knoepfli weist in seiner Gnehm-Biografie auf das pikante Detail hin, dass die Aluminium-Industrie-Aktiengesellschaft (später Alusuisse) Gnehms Dienste auch als Berater in Anspruch nahm.

Adrian Knoepflis Buch Robert Gnehm – Brückenbauer zwischen Hochschule und Industrie ist soeben in der Reihe Schweizer Pioniere der Wirtschaft und Technik erschienen. Die Vernissage des Werkes findet heute, 16.1.2015, um 17.00 Uhr an der ETH Zürich (Gebäude LEE, Raum E101) statt.

Die abgebildeten Dokumente stammen aus dem Nachlass Robert Gnehms im Hochschularchiv der ETH Zürich.

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