Sturm im Reagenzglas um das Element Frau: Die erste Assistentin am Eidgenössischen Polytechnikum

Am 7. Februar jährt sich zum 40. Mal die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz, Grundlage und Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter auch in Bildung und Beruf. Gut hundert Jahre früher hatte sich die erste Studentin am Eidgenössischen Polytechnikum für das Wintersemester 1871/72 eingeschrieben, der bald weitere folgten.

Petition der Studierenden für Marie Baum 1898 (ETH-Bibliothek, Archive, SR2:1898/65)

Der Schulratspräsident bemerkte dazu 1873:

„In neuerer Zeit musste […] die Frage entschieden werden, ob Damen als reguläre Schülerinnen Zutritt haben sollen. Die Behörden haben die Frage einstweilen bejaht. […] Bis jetzt haben sich hieraus keinerlei Störungen ergeben. Immerhin behalten sich Lehrerschaft und Behörden vor, sei es, dass der Zudrang sich mehrte, sei es, dass Inkonvenienzen für die Schule sich ergeben würden, diese Frage in wiederholte Erwägung zu ziehen.“

Der „Zudrang“ von Studentinnen blieb die nächsten Jahrzehnte gering. Doch plagten Lehrer und Behörden sich plötzlich mit  „Inkonvenienzen“ ganz anderer Art.

Am 31. Juli 1897 beantragte nämlich Eugen Bamberger, Professor für allgemeine Chemie, in einem kurzen Schreiben an den Präsidenten, die auf den 1. Oktober 1897 frei werdende Stelle als I. Assistent am chemisch-analytischen Laboratorium mit der soeben erfolgreich diplomierten Marie Baum zu besetzen.

Marie Baum, geboren am 23. März 1874 im preussischen Danzig, war das dritte von sechs Kindern eines Chirurgen und einer in der Frauenbewegung engagierten Mutter. Im Herbst 1893 erwarb sie die Matura in Zürich und schrieb sich am Polytechnikum in der Abteilung für Fachlehrer ein. Im Wintersemester 1895 vertrat sie sechs Wochen lang den wegen Militärdienst abwesenden Assistenten des chemisch-analytischen Laboratoriums. Im Sommer 1897 erhielt sie das Diplom als Fachlehrer naturwissenschaftlicher Richtung, das sie befähigte an Mittelschulen zu unterrichten.

Der Präsident bestätigte am 6. August 1897 den Eingang von Bambergers Antrag. Zwar werde weder er noch der Schulrat sich grundsätzlich gegen die Anstellung weiblicher Assistenten aussprechen, doch habe er Bedenken, dass Fräulein Baum und die Behörden in Schwierigkeiten geraten könnten, auch wenn im Versuch 1895 solche nicht eingetreten seien. Der Schulrat würde wohl das Wagnis nur dann eingehen, wenn der bisherige Assistent nicht zurückgehalten oder  kein geeigneter männlicher Ersatz gefunden werden könne. Bamberger konnte oder wollte weder das eine noch andere bewerkstelligen.

Der Präsident musste pflichtgemäss am 12. August 1897 den Schulratskollegen Bambergers Antrag unterbreiten: „Es tritt demnach der etwas ungewöhnliche Fall ein, dass eine Dame zum Assistenten vorgeschlagen wird“. Wenn weibliche Studierende einmal zugelassen seien und das Studium mit Erfolg abgeschlossen hätten, könne ihnen jedoch eine Bewerbung um eine Assistentenstelle nicht „verkümmert“ werden. Die in schriftlicher Form erbetenen Stellungnahmen sind nicht erhalten, wurden womöglich gar nicht eingereicht. Das mündliche Echo war offenbar so wenig ermutigend, dass Bamberger auf Wunsch des Präsidenten am 21. September 1897 seinen Antrag zurückzog und anscheinend tatsächlich den bisherigen Chemieassistenten zum Bleiben aufforderte. Denn erst am 4. Oktober 1897 reichte dieser „in Übereinkunft mit Prof. Bamberger“ ein schriftliches Entlassungsgesuch ein, obwohl er laut den bisher kursierenden Schriften bereits Ende September die Stelle hatte verlassen wollen.

Am Tag darauf, dem 5. Oktober 1897, kam Bamberger auch im Namen seines Kollegen Frederic Pearson Treadwell, Professor für analytische Chemie, in einem fünfseitigen Schreiben an den Präsidenten auf seinen Antrag vom Juli zurück, ohne den Rückzug im September zu erwähnen. Während der Stellvertretung 1895 für den damaligen Assistenten habe Marie Baum neben vortrefflichen Kenntnissen einen „so feinen Takt in der Behandlung der ihr unterstellten Studenten“ gezeigt, „dass jede Befürchtung, ihre Eigenschaft als Dame könne zu Missständen führen, verstummen musste“. Er und Kollege Traedwell hätten daher den Wunsch gehabt, sie nach ihrer Diplomierung als Assistentin zu verpflichten. Der bisherige Stelleninhaber sei nur als provisorische Besetzung gedacht und damit einverstanden gewesen. Inzwischen habe Marie Baum ein Lehrangebot aus Amerika erhalten, weshalb er, Bamberger, beim Präsidenten und Vizepräsidenten die Erlaubnis eingeholt habe, ihr die Assistenz am Laboratorium in Aussicht zu stellen. Daraufhin habe sie die amerikanische Offerte abgelehnt. Der Präsident habe erst in seiner Antwort auf Bambergers Antrag im Juli Bedenken geäussert. Marie Baum sei übrigens unbemittelt und hätte gehofft, mit der Assistenzstelle ihre Mutter finanziell entlasten zu können. Für den bisherigen Assistenten dagegen sei gesorgt, da Georg Lunge, Professor für technische Chemie, ihn als Privatassistenten übernehme.

Die Zeit drängte, am 11. Oktober 1897 begann das Studienjahr, am 19. Oktober 1897 der Semesterbetrieb, jemand musste die Übungen im chemisch-analytischen Laboratorium leiten und überwachen, eine dazu geeignete männliche Kraft war weiterhin nicht greifbar. Da verfügte der Präsident am 21. Oktober 1897 die provisorische Anstellung von Marie Baum „bis der Schulrat einen bestimmten Beschluss gefasst haben wird“. Dieser lehnte am 6. Januar des folgenden Jahres den Antrag Bambergers ab mit der Begründung:

“Der Schulrat ist sicher, dass die Ernennung eines weiblichen Assistenten vom Bundesrate beanstandet würde u. ohne selbst sich grundsätzlich gegen Anstellung weiblicher Assistenten aussprechen zu wollen, möchte er doch von solcher absehen, so lange sich noch tüchtige männliche Assistenten finden lassen. Er glaubt, dass dieses doch auf nächstes Semester möglich sein sollte”

Deshalb beauftragte er Bamberger, bis zu Ostern einen männlichen Ersatz, möglichst einen Schweizer Staatsbürger, zu suchen.

Nun erhielten Bamberger und Baum von Albert Heim, Professor für Geologie und Vorstand der Abteilung Fachlehrer naturwissenschaftlicher Richtung, Unterstützung. In einem unverblümten Brief an Bamberger vom 17. Januar 1898 bemerkte er, wenn die mögliche Ablehnung durch den Bundesrat der einzige Grund sei, Marie Baums Kandidatur zurückzuweisen, zeuge das von mangelndem Vertrauen in die Oberbehörde, die schliesslich nicht kleinlicher entscheiden könne als der Kanton Zürich, der längst mit grossem Erfolg Assistentinnen an der Universität anstelle, beispielsweise die ehemalige Polytechnikumsschülerin Marianne Plehn. Dann lobte er Marie Baums Lehrfähigkeiten sowie ihren positiven Einfluss auf Umgangsformen und Fleiss der Studenten, die einer Dame gegenüber sich keine Blösse geben wollten. Der Bundesrat könne nicht einem längst widerlegten Vorurteil zuliebe sich mit einer minderwertigen Lösung begnügen wollen, wenn er die beste haben könne. Weiter kritisierte er die nicht eingehaltenen Zusagen der Schulräte. Überdies entstehe bei einer Entlassung von Baum der falsche Eindruck, sie habe versagt, was ihr bei der weiteren Stellensuche schaden könne.

Diesen Brief legte Bamberger seinem eigenen Schreiben vom 21. Januar 1898 an den Schulrat bei, in welchem er die Argumente hervorragende Lehrbefähigung, positiver Einfluss auf die Studenten, gemachte und nicht eingehaltene Zusagen, mögliche Rufschädigung und den Hinweis auf die Anstellung von Assistentinnen im Kanton Zürich wiederholte, allerdings ohne Heims unverhohlene Deutlichkeit gegen fadenscheinige Ausflüchte. Gleichzeitig ging am 21. Januar eine von 54 Studenten unterzeichnete Petition „um Beibehaltung unseres jetzigen Assistenten Fräulein Baum“ bei der Schulbehörde ein.

Der Schulrat, dessen Argumente durchschaut oder vorsorglich durchkreuzt worden waren – die Existenzsorge um den bisherigen Assistenten oder die möglicherweise unwilligen Studenten konnte er nicht mehr vorschieben – , reichte darauf die Angelegenheit an die letztinstanzliche Bewilligungsbehörde, den Schweizerischen Bundesrat weiter. Dieser antwortete am 15. Februar 1898,

„dass wir, ohne für jetzt auf die grundsätzliche Frage, ob weibliche Personen Assistentenstellen am eidg. Polytechnikum bekleiden können einzutreten, kein Hindernis dagegen erblicken, dass Fräulein Baum von Danzig eine Assistentenstelle am chemisch-analytischen Laboratorium, auf die sie aspiriert, erhalte“.

Den Auftrag, die grundsätzliche Frage zu klären, übertrug er dem Eidgenössischen Departement des Inneren.

Auf diesen Bescheid gestützt ernannte der Schulrat des Polytechnikums mit drei Stimmen gegen eine bei zwei Enthaltungen Marie Baum am 19. Februar 1898 zur Assistentin am chemisch-analytischen Laboratorium für ein Jahr. Damit war sie nicht nur die erste Chemiassistentin, sondern die erste Assistentin am Polytechnikum überhaupt.

1899 verliess sie das Polytechnikum. Der Sturm im Reagenzglas war vorbei. Die Grundsatzfrage „Frauen auf Assistenzstellen“ war immer noch nicht geklärt. Ihr Nachfolger erhielt, wie schon ihr Vorgänger, eine unbefristete Anstellung.

Quellen:

Zitat des Präsidenten 1873 in: David Gugerli, Patrick Kupper, Daniel Speich. Die Zukunftsmaschine. Konjunkturen der ETH Zürich 1855-2005, Zürich 2005, S. 115.

Alle anderen Informationen zu Professoren und Behörden stammen aus dem historischen Schulratsarchiv in den Archiven und Nachlässen der ETH-Bibliothek , gegliedert in die Schulratsprotokolle und Präsidialverfügungen (SR3), eingegangene Schreiben („Akten“: SR2) und Kopien verschickter Schreiben („Missiven“: SR1).

Links:

Zum Leben von Marie Baum

Werke von Marie Baum finden sich im Wissensportal der ETH-Bibliothek

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