Wer darf an die ETH? Zulassungsbedingungen im Wandel.

Die aktuelle Diskussion um Fragen des Übertritts von Schülerinnen und Schülern kantonaler Mittelschulen an die ETH Zürich hat eine lange Geschichte. Seit der Gründung des Polytechnikums im Jahre 1855 sorgten die nationalen Normierungsbestrebungen der ETH hinsichtlich Rekrutierung und Selektion ihrer Studierenden immer wieder für Spannungen.

Ausschnitt aus dem Vertragsentwurf zum prüfungsfreien Übertritt für Maturanden, der 1860 verschiedenen Kantonen zugestellt worden war (ETH-Bibliothek, Archive und Nachlässe, SR2, 1860, Trakt. 33)

Ein frühes Beispiel sind die Bemühungen des Polytechnikums, in den 1860er Jahren mit ausgewählten Kantonen Verträge abzuschliessen, um Maturanden den prüfungsfreien Übertritt an die Hochschule zu ermöglichen. Diese Verträge waren – zusammen mit Eintrittsprüfungen und dem umstrittenen Vorkurs – Teil einer Strategie, Instrumente zur Regulierung der Schülerzahlen zu schaffen. Vertragsschulen mussten dabei allerdings detaillierte Vorgaben betreffend Inhalt und Terminplan ihrer Maturitätsprüfungen akzeptieren. Während für einige Kantonsschulen (z.B. Frauenfeld, Aarau, Genf) entsprechende Verträge zustande kamen, erteilten daher andere Kantone deutliche Absagen. So begründete etwa der Schulrat des Kantons St. Gallen seine abschlägige Antwort mit dem Hinweis, dass die Ausbildung nicht einseitig auf die Bedürfnisse einzelner Hochschulen ausgerichtet werden könne:

“Vor allem musste bei uns der Umstand ins Gewicht fallen, dass weitaus die geringste Anzahl der die technische Abtheilung der Kantonsschule Besuchenden an ein Polytechnikum übergehen. Daraus ergibt sich für uns die Nothwendigkeit, den technischen Unterricht unserer Anstalt so zu organisieren, dass er möglichst ein abgeschlossenes Ganzes bildet.” (ETH-Bibliothek, Archive und Nachlässe, SR 3, 1860, 334)

Individuelle Vereinbarungen wurden mit der eidgenössischen Regelung hinfällig, dass eine bestandene Matura generell den prüfungsfreien Zugang zu Universitäten und Hochschulen ermöglicht. Geblieben ist, dass der Spielraum an der Schnittstelle zwischen der spezifischen Bildungspolitik einer nationalen Hochschule und verschiedenster kantonaler Interessen immer wieder neu ausgehandelt werden muss.

Links: Zu den Vertragsschulen siehe Gugerli, David et al. Die Zukunftsmaschine. Konjunkturen der ETH Zürich 1855-2005, Zürich 2005, S. 62 ff. Quellenmaterial zur Geschichte der Hochschule findet sich in den Archiven und Nachlässen der ETH-Bibliothek.

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