Freigestellter Freigeist – Hans Bernoulli zum 140. Geburtstag

Eine böse Weihnachtsüberraschung steckte am 24. Dezember 1938 im Briefkasten von Hans Bernoulli, Titularprofessor für Städtebau an der ETH. Der Präsident des Schweizerischen Schulrates schrieb ihm, dass sein Lehrauftrag mit Schluss des Wintersemesters beendet sei und nicht erneuert werde. Damit hatte Bernoulli nicht gerechnet. Dennoch traf ihn der Blitz nicht aus heiterem Himmel, das Gewitter hatte sich seit langem zusammengebraut und mit Donnergrollen angekündigt.

 

Bernoulli, Hans (1876-1959)

Der Provokateur: Hans Bernoulli, 1928 (ETH-Bibliothek, Bildarchiv, Portr_00029)

 

Professor ohne Prüfung

Hans Bernoulli (17. 2. 1876 – 12. 9. 1959) trug den Namen eines angesehenen Basler Geschlechts, war Nachkomme berühmter Gelehrter, Sohn eines glücklosen Notariatsangestellten und einer lebensfrohen Mutter, die ihren fünf Kindern das Zeichnen beibrachte. Über seine Schul-, Lehr- und Wanderjahre schrieb Bernoulli am 75. Geburtstag:

„Um Examina habe ich mich gedrückt zeitlebens (einzig der Rekrutenprüfung konnte ich nicht entgehen).“ (Freies Volk, 17. Februar 1946)

 

NurNamen

 

1912 wurde Bernoulli Chefarchitekt der Baugesellschaft Basel und ersuchte gleichzeitig die ETH um Lehrerlaubnis. Die übliche Habilitationsschrift konnte er nicht vorweisen. Stattdessen vermochte er die Professoren der Architekturabteilung in Gesprächen von seinen Fähigkeiten zu überzeugen. Mit deren Empfehlung und aufgrund seiner publizistischen Tätigkeit wurde er auf Antrag des Schweizerischen Schulrats vom Schweizerische Bundesrat per Sommersemester 1913 zum Privatdozenten der ETH für Städtebau ernannt.

 

ProfNamen

 

Ab 1918 führte Bernoulli wieder wie in früheren Jahren ein eigenes Architekturbüro. Da erreichte ihn 1919 der Ruf auf eine Professur an der Technischen Hochschule Hannover. Ein verlockendes Angebot. Aber sein neues Geschäft schon wieder aufzugeben, kam ihm ungelegen. Anderseits hätte er, der Spross ohne akademische Abschlüsse am jahrhundertealten Gelehrtenstammbaum, sich nur zu gerne dennoch hochachtungsvoll mit „Herr Professor“ ansprechen lassen und an gesellschaftlicher Statur dazugewonnen.

Wiederum half ein Gespräch. Am 11. Juli 1919 verlieh ihm der Schweizerische Bundesrat auf Antrag des Schweizerischen Schulrates für seine Verdienste um die ETH den Titel eines Professors. Bernoulli bedankte sich am 13. August 1919 artig beim Schulratspräsidenten und versprach:

„Ich werde stets bemüht sein, der Technischen Hochschule mit meinem besten Wissen und Können zu dienen.“ (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3, No.1042)

Fortan unterschieb der Architekt mit „Prof. Hans Bernoulli“ bis seine Druckerei ihm neues Briefpapier mit gedrucktem Professorentitel im Briefkopf geliefert hatte.

 

Briefkopf

 

Ohne Furcht, doch mit viel Tadel: Der Freiwirtschaftsapostel

Anfangs der 1920er Jahre steckte die Schweiz in einer Wirtschaftskrise. Bernoulli las das Grundlagenwerk der Freiwirtschaftslehre von Silvio Gesell: „Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“, erschienen erstmals 1916. Gemäss der Lehre war der Boden in staatlichen Besitz zu überführen, um ihn der Spekulation zu entziehen. Die staatliche Geldpolitik sollte auf stabile Löhne und stabile Kaufkraft ausgerichtet sein, um Krisen zu verhindern.

Bernoulli war sofort Feuer und Flamme, gründete mit Gleichgesinnten den Schweizer Freiland-Freigeld-Bund, warb an Vortragsreisen durch die ganze Schweiz für freiwirtschaftliches Bodenrecht, wetterte gegen die Währungspolitik von Bund und Nationalbank und veröffentlichte in der „Freiwirtschaftlichen Zeitung“ nebst kritischen Artikeln auch wöchentlich satirische Gedichte unter dem Pseudonym Emanuel Kupferblech.

 

FFF-Kopf

 

Im Mai 1933 – die Schweiz steckte erneut in einer Wirtschaftskrise, diesmal der weltweiten sogenannten grossen der 1930er Jahre – erhielt der Schulratspräsident zwei Beschwerden.

Die eine vom 20. Mai kam von der Gesellschaft ehemaliger Polytechniker G.E.P. (heute Alumni). Titularprofessor Bernoulli würde im Land herumreisen und Vorträge halten gegen den Lohnabbau in Verbindung mit seiner Freigeldtheorie:

„Dabei wurde es als stossend und dem Ansehen der ETH abträglich empfunden, dass Arch. Bernoulli in den Ankündigungen seiner Vorträge als ‚Professor an der ETH‘ bezeichnet werde, wodurch ihm in den Augen des Publikums natürlich ein entsprechendes Ansehen und Gewicht verschafft werden soll, da der Fernerstehende vermuten muss, er werde durch einen Professor der Volkswirtschaft aufgeklärt, was eben irreführend ist.“ (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR3, No. 1414/011)

Der Schulratspräsident legte daraufhin Bernoulli nahe, bei seinen freiwirtschaftlichen Vorträgen auf den Professorentitel und den Hinweis auf die ETH zu verzichten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die zweite Beschwerde vom 31. Mai stammte vom Verwaltungsratsdelegierten der Schuhfabrik C.F. Bally AG, gleichzeitig Mitglied der aargauischen Handelskammer. Die Handelskammer hatte sich mit einem Aufruf der Ortsgruppe Aarau des Schweizer Freiwirtschaftsbundes zu einer „öffentlichen Protestversammlung gegen die Lohn- und Abbau-Politik“ befasst, auf dem als Referent „Prof. H. Bernoulli von der ETH“ figurierte. Der Bally-Delegierte zeigte sich darüber als ehemaliger Schüler der ETH „erstaunt und beschämt“, fand „es ganz unentschuldbar, wenn sich ein Professor des Polytechnikums mit einer solchen Propaganda verbindet“ und wunderte sich „dass ihm dies nicht von der ihm vorgesetzten Instanz verboten wird“. (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv ETHZ, SR3, No. 1526/223.0).

Der Delegierte erhielt umgehend die Antwort, dass Bernoulli bereits entsprechend gerügt worden sei.

An der Schulratssitzung vom 22. Juli 1933 wurde dann erwogen, Bernoulli mit dem Entzug der Lehrerlaubnis zu drohen oder stattdessen „später ohne besondere Vorankündigung an Herrn Bernoulli diesen Lehrauftrag einfach nicht mehr zu erteilen“. Vorerst wurde Bernoulli jedoch nur in einem weiteren Schreiben, diesmal im Namen des ganzen Schulrates, angewiesen, weder den Professorentitel noch die ETH mit seinen Auftritten für die Freiwirtschaft in Verbindung zu bringen.

Bernoulli verteidigte sich am 23. Juli 1933:

„In meinen Referaten habe ich nie den Anschein zu erwecken versucht, also ob ich Professor der Volkswirtschaft wäre. Die Absicht einer derartigen Irreführung liegt mir durchaus fern: mit der freiwirtschaftlichen Wirtschaftsauffassung stelle ich mich ja gerade in Gegensatz zu den Fachprofessoren der Volkswirtschaft.

Das Postulat es habe die Entwicklung der Währungsverfassung mit der Entwicklung der Technik Schritt zu halten, scheint mir so natürlich, dass ich niemals auf die Idee kam, die Vertretung dieses Postulates durch einen Professor der E.T.H. könnte dem Ansehen des Instituts abträglich sein.“ (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv ETHZ, SR3 1933, No. 1541/223.0).

Im November 1933 schickte Bernoulli dem Schulratspräsidenten eine Nummer der Freiwirtschaftlichen Zeitung, in welcher er eine Publikation gegen die Freiwirtschaft von Eugen Böhler, Professor für Volkswirtschaft an der ETH, zerpflückte. Böhler seinerseits hatte den Schulratspräsidenten darüber informiert, dass er für den Vorsitz eines schweizerischen Komitees gegen die Freiwirtschaft angefragt worden sei. Weiteres zur Fehde der beiden wurde in der Schulleitung offiziell nicht erörtert.

 

C’est le ton qui fait la musique – Der Ton macht die Musik

Das nächste Jahr verstrich ohne schulrätlich protokollierte Ereignisse zu Bernoulli, abgesehen vom weiterhin erteilten Lehrauftrag für Städtebau.

Doch dann schickte ein empörter Genfer Architekt dem Schulratspräsidenten das Programm einer Vortragsreihe von Bernoulli, organisiert von der Université Ouvrière de Genève, mit dem Titel „La téchnique de la lutte finale contre le capitalisme“. Dazu meinte der Absender:

„Je crois que tout commentaîre l’affaiblirait, …. Il est possible que dans les idées de Mr.B. il y ait quelque chose d’intéressant mais la forme donnée à son résumé est vraiment par trop démagogique & indigne d’un professeur à l’E.P.F., que je croyais au surplus enseigner l’architecture et non économie politique! »

 

1935_257_1

 

Ausschnitt aus Einladung und Programm der Vortragsreihe : La technique de la lutte finale contre le capitalisme, 7.1.1935 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv ETHZ, SR3 1935, 223.0/257 Ad. 1)

Ob der Empfänger die Anklänge im Programmtitel an die Arbeiterinternationale „Völker höret die Signale, auf zum letzten Gefecht“ wahrnahm oder nicht, sei dahingestellt. Bernoullis rhetorischer Endkampf dürfte den Schulratspräsidenten so oder so nicht gefreut haben. Der Agitator zeichnete zwar befehlsgemäss nur mit Architekt, nicht mit Professor. Aber das hatte offensichtlich nichts genützt. Er wurde weiterhin als Angehöriger der ETH wahrgenommen, der zudem in einem fremden Fachgebiet wilderte.

An der Schulratssitzung vom 16. Februar 1935 wurde daher wieder einmal das Engagements des Titularprofessors für die Freiwirtschaft diskutiert. Der Präsident hätte Bernoulli gerne das Ultimatum gestellt, sich für die Lehrtätigkeit an der ETH oder die Freiwirtschaft zu entscheiden. Aber die anderen Schulratsmitglieder waren anderer Meinung:

„In der Diskussion wird übereinstimmend betont, dass zwischen der Lehrtätigkeit an der E.T.H. und der privaten Betätigung unterschieden werden müsse. Solange man Bernoulli als Lehrer nichts vorwerfen könne, sei die Enthebung vom Lehrauftrag nicht gut möglich. Man würde ihn sonst zum Märtyrer stempeln, als welcher er sich umso hemmungsloser der Agitation hingeben und den Professortitel umso ungenierter gebrauchen würde. etwas anderes wäre, wenn er persönlich gegen Mitglieder unsrer obersten Bundesbehörde aggressiv würde oder wenn er seine Freigeldtheorie auch in seinem Unterrichte zum Ausdruck brächte. Dann wäre unbedingt gegen ihn einzuschreiten.“ (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv ETHZ, SR3 1935, 16.2.1935, Traktandum 7)

Der Schulratspräsident erhielt den Auftrag, mit Bernoulli „ernstlich zu sprechen“ und ihn darauf hinzuweisen, dass er „in seinem Unterricht sich jeglichen Hinweises auf die Freigeldtheorie enthalte“.

 

1935_Irrgarten

Publikation von 1935. Geschenk des Autors an die ETH-Bibliothek 1955.

Bernoulli, der von dieser Sitzung noch nichts wusste, teilte dem Schulratspräsidenten am 21. Februar 1935 mit, Freunde hätten ihn ermuntert für die Grossratswahlen in Basel zu kandidieren. Er ersuchte um die Erlaubnis, für den Wahlkampf den Professorentitel führen zu dürfen, da es sich ja um eine politische und nicht um eine wirtschaftliche Betätigung handle. Der Schulratspräsident liess sich nicht für dumm verkaufen und lehnte das Ansinnen ab, da Bernoulli voraussichtlich von freiwirtschaftlicher Seite aufgestellt werde, „derart, dass Ihre Kandidatur doch wohl in erster Linie als Kundgebung in wirtschaftlichen Fragen anzusehen ist.“ So war es auch. Bernoulli wurde schliesslich trotz fehlendem Professorentitel gewählt und sass 1935-1938 als Vertreter des Freiwirtschaftsbundes im Basler Parlament.

 

Unter Beobachtung

Dann wurde ruchbar, dass Bernoulli wegen Wahlbetrugs verurteilt worden war. Der Schulratspräsident witterte schon die Chance, den Quälgeist mit einem gutem Grund endlich loszuwerden. Diesmal würden die Beschützer des lästigen Störenfrieds im Schulrats ihn nicht mit taktischen Ausflüchten oder gar dem Argument, man wolle den hervorragenden Architekturlehrer nicht verlieren, ausbremsen können.

Er liess von der Staatsanwaltschaft Basel die Akten kommen. Doch leider erwies sich die Angelegenheit als Bagatelldelikt, das eine Entlassung nicht rechtfertigte. Bernoulli hatte sich selber die Stimme für die Wahl in den Bankrat der Basler Kantonalbank gegeben, was der Wahlmodus offenbar verbot. Weil er ein politischer Neuling sei, liess es das Gericht bei einer Busse bewenden.

Der Präsident berichtete in der Schulratssitzung vom 27. September 1935 über das magere Ergebnis. Das war allerdings kein Grund für ihn, jetzt locker zu lassen:

„Neben diesem Delikt fällt jedoch schwerwiegend ins Gewicht die ständige, auf tiefstem Niveau stehende Hetze von Prof. Bernoulli gegen unsere Behörden, insbesondere gegen den Bundesrat und die Leitung der Nationalbank.

Ich möchte beantragen, den Prof. Bernoulli für das Wintersemester 1935/36 erteilten Lehrauftrag nicht rückgängig zu machen. Hingegen sollte versucht werden, festzustellen, ob in den Vorlesungen und Uebungen von Prof. Bernoulli irgendwelche Anspielungen fallen, die mit einem wissenschaftlichen Unterricht nicht zu vereinbaren sind. Auf Grund der gemachten Feststellungen könnten wir alsdann im Frühjahr 1936 nochmals auf die Angelegenheit zurückkommen.“

 

Bäume - Kopie

 

Dies wurde genehmigt. Wie der Präsident später bekanntgab, erteilte er dem Vorstand für Architektur den Auftrag, Bernoulli während dessen Vorlesungen zu überwachen oder durch einen Assistenten überwachen zu lassen. Für die peinliche Aufgabe hatte der Vorstand aber nicht allzu viel Zeit übrig. Auch Assistenten hielt man sich für produktive Arbeit, nicht um Lehrkräfte zu bespitzeln und anzuschwärzen. Ohnehin gehörten wirtschaftliche sowie bodenrechtliche Fragen nun mal zur praktischen Ausbildung von Architekten, sie würden nach dem Studium nicht nur Luftschlösser bauen können.

 

Städtebau - Kopie

aus: Rolf Meyer-von Gonzenbach, Vorlesungsnachschrift aus der Studienzeit: Hans Bernoulli, Städtebau, Sommersemester 1932.

Dem Abteilungsvorstand war bei seinen Stichproben jedenfalls nichts aufgefallen, das dem Präsidenten zu melden er für angebracht gehalten hätte.

 

Geplatzter Kragen, gerissener Geduldsfaden: Der Gegenangriff

Drei Jahre später lag auf dem Pult des Schulratspräsidenten ein fünfseitiges Schreiben der Schweizerischen Nationalbank, vom 24. November 1938, dessen Kopie auch an den Schweizerischen Bundesrat, und zwar an den Chef des Eidgenössischen Departement des Inneren, ging. Darin war und ist zu lesen:

 

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Der Provozierte: Gottlieb Bachmann, um 1939, Direktionspräsident der Schweizerischen Nationalbank (ETH-Bibliothek, Bildarchiv, Portr_8444)

„Seit einer Reihe von Jahren sieht sich die Leitung der Schweizerischen Nationalbank und insbesondere der Präsident des Direktoriums einer scharfen Kritik seitens des Schweizerischen Freiwirtschaftsbundes ausgesetzt, weil die Bank sich bis jetzt widersetzt hat, auf die ihres Erachtens auf fundamentalen Irrtümern beruhenden Postulate der Freiwirtschaftler einzutreten und die Freiwirtschaftslehre zur Richtschnur für die Notenbank zu nehmen. […]

Die Nationalbank ist sich wohl bewusst, dass ihre im Dienste der Oeffentlichkeit ausgeübte Tätigkeit nicht immer die einhellige Billigkeit auch des letzten Bürgers oder aller Interessengruppen finden kann, und es fällt ihr nicht ein, irgend jemandem das Recht zur Kritik an ihrer Tätigkeit absprechen zu wollen. Solange sich daher die Freiwirtschafter und ihre Presse einer sachlichen Kritik befleissen, ist dagegen durchaus nichts einzuwenden, und es sind unsere Bankorgane gegen eine solche keineswegs überempfindlich.“

 

Heraus

Freiwirtschaftliche Zeitung, 27. August 1938

SchweizSchwanz

„Von einer solchen sachlichen Kritik sind aber wohl zu unterscheiden die mehr oder weniger offenen, in gehässiger und demagogischer, um nicht zu sagen perfider Weise erfolgenden Angriffe, wie sie schon seit geraumer Zeit ganz besonders gegen den Präsidenten unseres Direktoriums gerichtet werden. Diese Angriffe umfassen ein ganzes Register von Verdächtigungen und Verächtlichmachungen […] und haben sogar mehr als einmal schon mehr oder weniger verdeckte Aufforderungen zur gewaltsamen Beseitigung des vom Bundesrat gewählten Direktoriumspräsidenten aufgefordert.“

Das Bankinstitut habe sich mehrmals ein rechtliches Vorgehen überlegt, der Erfolg erschien aber jedesmal zweifelhaft,

„da eine gewisse Grenze, bei der die Strafbarkeit unzweifelhaft gegeben wäre, bisher nicht überschritten worden ist. Die Leute lassen also in dieser Beziehung eine gewisse Vorsicht walten, um dann umso ungenierter innerhalb der so gezogenen Grenze weiterzuwühlen, auf eine Weise also, gegen die der Angegriffene sich nicht erwehren kann und die das Vorgehen der Angreifer als ein besonders perfides erscheinen lässt. […]“

 

rückfall

Freiwirtschaftliche Zeitung, 13. August 1938

„In der vordersten Reihe dieser Angreifer figuriert nun der an der Eidg. Technischen Hochschule als Professor tätige und in dieser Eigenschaft von Schweizerischen Schulrat gewählte Professor Bernoulli, und wir stehen somit vor der weiten Kreisen unbegreiflichen Tatsache, dass ein Lehrer unserer Eidg. Technischen Hochschule, dem im weiteren Sinne wohl die Eigenschaft eines Bundesbeamten zukommt, einen andern im Dienste der Oeffentlichkeit tätigen, vom Bundesrat gewählten Funktionär und das hinter ihm stehende, auf das allgemeine Vertrauen angewiesene Noteninstitut, in perfider Weise andauernd bloss stellt und in seinem Ansehen herabzuwürdigen versucht, und das noch in einer Weise, die es nicht ermöglicht, diesen Herrn vor dem Richter zur Rechenschaft zu ziehen.“

Beigelegt waren ein paar Nummern der Freiwirtschaftlichen Zeitung mit Gedichten des Emanuel Kupferblech und eine Nummer der freiwirtschaftlichen Monatsschrift Jugend am Pflug mit dem Gedicht Auf dieser Bank von Stein, „in welchem Elaborat man sogar eine versteckte Aufforderung zum Mord erblicken könnte.“

 

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Jugend am Pflug. Jg.5, No. 9, November 1938, S. 69

Im Gedicht rät Emanuel Kupferblech dem mythischen Schweizer Freiheitshelden Wilhelm Tell, der aus dem Hinterhalt den tyrannischen Landvogt Gessler mit einem Pfeil aus der Armbrust erschoss, ein zeitgenössisches Ziel aufs Korn zu nehmen:

„[…]

Er war, wenn man es richtig nennt,

Zwar primitiv, doch konsequent:

‚Wer unser Ländchen drangsaliert!‘

So dacht er, ‚der wird fortspediert‘.

[…]

Ich sagt es oben schon: sein Gout

War etwas sehr geradezu –

Er läg an einem Bauzaunspalt

Beim Bürkliplatz im Hinterhalt.“

Dieses Gedicht war schon 1930 in der Freiwirtschaftlichen Zeitung erschienen, ein zweites Mal 1932 in Hans Bernoullis Gedichtband Der Schandfleck und andere Verse über die Währungsverbrechen unserer Zeit. Vermutlich waren die früheren Ausgaben der Aufmerksamkeit der Nationalbank nicht entgangen. Der dritte Abdruck nebst allen anderen Gedichten, Artikeln und Veranstaltungen war aber nun einer zu viel.

Die Nationalbank erwartete vom Schulratspräsidenten, Bernoulli zu veranlassen,

„von derartigen, einem Funktionär der Eidgenössischen Technischen Hochschule schlecht anstehenden Verunglimpfungen, die mit einer sachlichen Kritik nichts zu tun haben, Umgang zu nehmen, falls er seine Lehrtätigkeit am Eidg. Polytechnikum fortzusetzen gedenkt.“

Der Schulratspräsident beantwortete den Brief am 29. November 1938 mit Hinweis auf frühere Behandlungen von Beanstandungen gegen Bernoulli und stellte den Beschluss von Massnahmen an der Schulratssitzung vom 19. Dezember 1938 in Aussicht.

Bundesrat Phillip Etter, der eine Kopie des Nationalbankbriefes erhalten hatte, erachtete mit Schreiben vom 2. Dezember 1938 an den Schulratspräsidenten im Interesse des Ansehens der ETH eine entschiedene Massnahme für angezeigt.

An der Schulratssitzung vom 19. Dezember 1938 fasste der Präsident alle bisherigen Geschehnisse zu Bernoulli seit seiner Ernennung zum Privatdozenten 1912 zusammen und schloss:

„Ich habe den Eindruck, wir hätten uns Prof. Bernoulli gegenüber bisher genügend Entgegenkommen gezeigt. Der laufende Lehrauftrag geht mit Schluss dieses Semesters zu Ende. […] Sind Sie damit einverstanden, dass ich Prof. Bernoulli mitteile, es würden ihm vom Sommersemester 1939 an keine Lehraufträge mehr erteilt?“

Das eigentliche Problem war aber bekanntlich nicht die untadelige Lehrtätigkeit, sondern der Professorentitel. Solange Bernoulli rechtskräftig Titularprofessor war, konnte man ihm nicht verbieten, den Titel weiterhin zu gebrauchen. Gegen den Vorschlag, dies dem Taktgefühl von Bernoulli zu überlassen, wollte der Präsident gegebenenfalls die Bedingungen reglementarisch festsetzen, unter denen der Titel eines Professors nach dem Ausscheiden aus dem Amt weitergeführt werden durfte.

Einstweilen wurde beschlossen, Bernoulli vom Sommersemester 1939 an keine Lehraufträge mehr zu erteilen.

 

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Der Rausschmeisser: Arthur Rohn, um 1935, Präsident des Schweizerischen Schulrats (ETH-Bibliothek, Bildarchiv, Portr_16016)

Der Präsident hatte mit der Mitteilung an Bernoulli zuwarten wollen bis Ende des Wintersemesters 1938/39, damit Bernoulli nicht in seinen letzten Unterrichtsstunden die Studierenden noch freiwirtschaftlich indoktrinieren konnte.

Doch der Rektor informierte die Konferenz der Architekturabteilung vorzeitig über den Schulratsbeschluss. Da man auf anständige Formen hielt und gerade deren Verletzung der Grund für die Trennung vom Titularprofessor war, kam der Präsident nicht umhin, Bernoulli die Entlassung sofort mitzuteilen, damit er sie nicht von dritter Seite erfuhr. So schrieb er denn am 23. Dezember 1938 an „Herrn Titularprofessor Bernoulli“ – denn noch galt der Titel:

„[…] Nachdem sich der Schweiz. Schulrat schon wiederholt mit Ihrer Aussentätigkeit befasst hat, und immer wieder versuchte, einen Trennungsstrich zu ziehen zwischen dem hervorragenden Fachmann der Städtebaukunst und dem Freiwirtschafter, so glaubt er jedoch heute diese Auffassung nicht weiter aufrechterhalten zu dürfen, ansonsten das Ansehen und der gute Ruf der Eidg. Technischen Hochschule leiden müsste. Der Schweiz. Schulrat hat daher in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Ihnen auf dem Gebiete des Städtebaus erteilten Lehraufträge mit Schluss dieses Wintersemesters nicht zu erneuern.

Wir bedauern, dass unsere Hochschule infolge Ihrer Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiete in eine Situation gelangt ist, die es ihr verunmöglicht, die Dienste eines hervorragenden Fachmannes weiter zu beanspruchen.“

 

Der Sturm

Bernoulli legte am 18. Januar 1939 gegen die Entlassung Rekurs ein beim Eidgenössische Departement des Innern, der vorgesetzten Behörde der ETH, und stellte zusätzlich am 26. Januar 1939 ein Wiedererwägungsgesuch. Beide Eingaben wurden an den Schweizerischen Schulrat weitergeleitet.

In dessen Sitzung vom 17. Februar 1938 wurde diskutiert, ob man nicht doch auf den Beschluss der Nichterneuerung des Lehrauftrags für Bernoulli zurückkommen solle, „da es sich bei ihm immerhin um einen angesehenen Fachmann handelt.” Aber weil Bernoulli als „nicht verbesserungsfähig“ eingeschätzt wurde, hielt der Schulrat an seinem früheren Beschluss fest.

Überdies wurde das ETH Reglement in einem Entwurf zuhanden des Bundesrates ergänzt um den Zusatz:

„Mit dem endgültigen Ausscheiden eines Titularprofessors aus der Lehrerschaft erlischt das Recht zur Führung des Titels eines Professors der ETH.“

Der Bundesrat genehmigte die Änderung am 27. März 1939.

Der Schulratspräsident setzte Bernoulli davon am 29. März 1939 in Kenntnis::

„Nachdem Sie mit Ende des Wintersemesters 1938/39, d.h. mit Ende März des Jahres, endgültig aus der Lehrerschaft der ETH ausscheiden, erlischt somit gleichzeitig Ihr bisheriges Recht zur Führung des Titels eines Professors der ETH (Titularprofessor)“.

 

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Flugblatt Öffentliche Kundgebung zum „Fall Bernoulli“ (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv 1939, SR3/220.0)

Bernoulli, seit der Weihnachtsbescherung ungewohnt schweigsam gewesen in der Öffentlichkeit, kannte nun kein Halten mehr. Er mobilisierte die Presse, ein Sturmwind rauschte durch den linken und rechten Blätterwald. Sogar das Journal Suisse d’Egypte et du Proche Orient in Alexandria berichtete.

Dutzende besorgte Bürger schrieben dem Schulratspräsidenten. Schweizer Lehrkräfte reichten eine Eingabe mit 760 Unterschriften für die Meinungsäusserungsfreiheit ein. Die sozialistische Studentengruppe Zürich verteilte Flugblätter zur Lehr- und Lernfreiheit. Die Tatgemeinschaft der Zürcher Jugend stellte dem Schulratspräsidenten Fragen. Der Bund Schweizer Architekten veranstaltete eine Generalversammlung zugunsten „des führenden schweizerischen Fachmanns des Städtebaus“ und verabschiedete eine Resolution gegen „eine Schädigung der baulichen Kultur unseres Landes“. Der Freiwirtschaftsbund organisierte eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Bernoulli und verlangte eine Aussprache beim Schulratspräsidenten. Das eidgenössische Parlament debattierte über Interpellationen der Sozialdemokratie und der Richtliniengesellschaft.

Der Schulrat beantwortete alle Schreiben ausführlich, erteilte mündliche Auskünfte, empfing Delegationen, erklärte, dass Bernoulli nicht wegen seines freiwirtschaftlichen Engagements freigestellt worden sei, sondern weil er die Grenzen des Anstandes überschritten und direkt oder indirekt zum Mord am Direktionspräsidenten der Nationalbank aufgefordert habe. Er beriet in mehreren Sitzungen, blieb aber bei den einmal gefällten Beschlüssen.

Emanuel Kupferblech reagierte mit Gedichten:

An die Schweizer Lehrerschaft

Bei uns und nicht in Afrika

Ist etwas Schreckliches passiert:

Es hat ein Professor ETH

Die ganze Bevölkerung echauffiert.

(Sie trottet sonst blind am Göppel):

‚Comment on pille un peuple.’

[…]

Es ist ja alles gut gemeint,

Doch hat es unser Spiel gestört.

Schon hat der Pöbel leis gegreint.

In unseren Schulanstalten

Hat man das Maul zu halten.

(Freiwirtschaftliche Zeitung, 15. Juli 1939)

 

Titeltrauer

Am Morgarten

Sie haben mich schmählich hinausgesetzt,

Das kostet mich einige Mittel,

Und was mich vielleicht noch am meisten verletzt,

Sie verweigerten mir nun auch den Titel.

[…]

(Freiwirtschaftliche Zeitung, Sonderbeilage zum Fall Bernoulli, 27. Mai 1939)

Bernoulli blieben die „Mittel“ aus seiner Anstellung als Zeichenlehrer an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel, die er seit 1930 innehatte. Ab 1941 leitete er eine neue freiwirtschaftliche Zeitschrift. Bei Kriegsende war er ein gefragter Berater für den Wiederaufbau zerstörter Städte in Europa. 1947-1951 sass er für den Landesring der Unabhängigen im Nationalrat.

1947 verlieh ihm die Universität Basel die Ehrendoktorwürde. Ein Trostpflaster für den Geehrten, denn in der Laudatio hiess es:

„der […] die künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen des Städtebaus erforscht […] und an der obersten technischen Anstalt unseres Landes unseren jungen Architekten mit höchstem Erfolg vermittelt hat […].“ (Schmid 1974, S. 47-48)

Treibende Kraft dahinter war Joseph Gantner, Professor für Kunstgeschichte. Er war mit Bernoulli befreundet und hatte als Privatdozent der Universität Zürich 1933-1938 die Geschehnisse aus der Nähe mitverfolgt.

1955 rüstete sich die ETH zum 100 Jahr-Jubiläum. Bildnisse aller bisherigen Dozenten sollten die Gänge des Hauptgebäudes zieren. Das vorhandene Bildmaterial war lückenhaft. Der Direktor der ETH-Bibliothek nahm sich die Mühe, statt mit einem Rundschreiben in persönlich gehaltenen Briefen die noch lebenden Dozenten um Fotos zu bitten. Er war bis 1947 Direktor der Universitätsbibliothek Basel gewesen und daher wohl informiert über die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Bernoulli. Jemanden aus der alten Heimat anzuschreiben, dürfte ihm zudem eine besondere Freude gewesen sein. Leider ist kein Durchschlag des Bittbriefes an den Architekten erhalten.

Bernoulli bedankte sich am 30. Juni 1955 für die freundliche Aufforderung, spendierte fünf Bilder (darunter das hier veröffentlichte von 1928) und für den Bestand der ETH-Bibliothek seinen Irrgarten des Geldes von 1935, „eine meiner nicht fachlichen Schriften […] in der Annahme, dass die fachlichen Veröffentlichungen auf Ihren Regalen stehen.“ In der Mitte des Briefes – als Architekt hatte man schliesslich ein Auge für den richtigen Platz eines Blickfangs – stand folgender Hinweis:

„Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass mir damals, vom Präsidenten des Schulrats, Herrrn Dr. Rohn, die Führung des Professorentitels entzogen worden ist – umsomehr lege ich wert da rauf, dass ich als Dr. h.c. (der Basler Universität) bezeichnet werde.“

1955_Hs_671_1 - Kopie

Brief von Hans Bernoulli an den Direktor der ETH-Bibliothek, 30. Juni 1955 (ETH-Bibliothek, Hochschularchiv ETHZ, Hs 671:1)

Hinweise

Die Diskussionen des Schulrats zu Bernoulli 1912 bis 1939 sind in Schulratsprotokolle online nachzulesen. Weitere Unterlagen können im Hochschularchiv ETHZ  bestellt und eingesehen werden.

-Dr.h.c. Hans Bernoulli zum fünfundsiebzigsten Geburtstag am 17. Februar 1951 gewidmet von seinen Freunden, Bern 1951.

-Werner Schmid: Hans Bernoulli: Städebauer, Politiker, Weltbürger, Schaffhausen 1974.

-Karl und Maya Nägelin-Gschwind: Hans Bernoulli, Architekt und Städtebauer, Basel/Boston/Berlin 1995.

-Laufendes Forschungsprojekt und geplante Publikation zu Hans Bernoulli am Institut für Geschichte und Theorie der ETH gta.

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