Waldkarte der Stiftswaldung zu Schwamendingen von 1826

1826 erstellte der Forstmeister Rudolf Steiner aus Unterstrass im Auftrag des Verwalters des Chorherrenstifts Grossmünster einen nach Südwesten orientierten Plan der Stiftswaldungen zu Schwamendingen. Aus der Karte geht hervor, dass der Stiftswald damals hauptsächlich aus Mittelwald bestand. Der Begriff bezeichnet eine Waldgesellschaft, die aus zwei Baumschichten bestand, dem Oberholz, das alt werden durfte und dem Unterholz, das etwa alle 30 Jahre flächig als Brennholz geerntet wurde. Daneben gab es am Zürichberg Buchen-Hochwald und in geringem Masse Nadelholz-Hochwald. Die Flächenangaben im Plan wurden in Juchart (1 Juchart entspricht 36 Aren) und Quadratfuss (Abk. □’ entspricht ca. 0.1 m2) gemacht, Flächenmassen, die heute nicht mehr bekannt sind.

‘Geometrischer Grundriss der Stiftswaldung zu Schwamendingen’, Rudolf Steiner, Zürich, 1826
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Die Stiftswaldungen zu Schwamendingen waren zwischen dem 10. und 19.  Jahrhundert im Besitz des Chorherrenstifts Grossmünster und stammten aus einer grosszügigen Erbschaft. Dem grossen «Rotulus» des Grossmünsterstifts, einer Pergamentrolle aus dem 9. oder 10. Jahrhundert, ist folgende Information zu entnehmen:

«Sodann gab Picho, der Sohn des Ertilo, für sein eigenes und aller seiner Vorfahren Seelenheil zum Unterhalt der Brüder [des Grossmünsters], was er bekanntermassen in Schwamendingen und in jener Gegend auf den Höhen und in den Tälern besitzt, als dauernden Zuwachs.»

Für Schwamendingen war der Wald am Zürichberg bedeutend.  Jeder Huber (Bauer) sollte aus dem Stiftswald beziehen dürfen, was er «mit gebührender Bescheidenheit» an Bau- und Brennholz bedurfte. Das Holzrecht wurde jedoch zu einem ständigen Streitobjekt zwischen dem Stift und den Schwamendingern, denn

«die hueber begertend iemer me holtz und bruchind grosse unmass».

Die Stiftswaldungen waren auch im 19.  Jahrhundert Anlass zu einem langen Rechtsstreit zwischen dem Staat Zürich als Rechtsnachfolger des 1832 aufgehobenen Chorherrenstifts und den Hubenbauern der Gemeinde Schwamendingen. Durch ein obergerichtliches Urteil wurde der Wald 1850 der Hubgenossenschaft Schwarnendingen zugesprochen. Aufgrund neuer Akten verlangte die Finanzdirektion 1866 die Revision des Prozesses. Der Rechtsstreit wurde schliesslich durch einen Vergleich beigelegt.

Bei der vorgestellte Karte handelt es sich um einen 43 x 58 cm grossen Druck mit  Flächenkolorit.  Die Karte hat die Signatur K 804139 und kann auf e-rara, der Präsentationsplattform für alte Schweizer Drucke, oder im Original im Lesesaal Spezialsammlungen der ETH-Bibliothek eingesehen werden.

Weiterführende Texte:
Zur Geschichte des Grossmünsterstifts Zürich und der Mark Schwamendingen, vornehmlich der Stiftswaldung und des Stiftsrietes daselbst,  Johann Heinrich Hotz, 1865, ETH-Bibliothek, Signatur KERN 371: 1-2 / Q

Quellen:
Website Zunft Schwamendingen, http://www.zunft-schwamendingen.ch, zitiert am 2.11.2012
Begriffe Mittelwald, Juchart, Chorherr, Huber in Wikipedia, zitiert am 2.11.2012

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