Mitte Januar [1984] gelangte der AFV mit einem offenen Brief an den Vorsteher des EDI, Bundesrat Egli. Der Brief wurde von Phillip Mösch und Phillip Sollberger verfasst und anschliessend in einer Kommissions-Sitzung besprochen und genehmigt.
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Heute ist nicht mehr zu übersehen, dass unser Wald in zunehmendem Masse unter der von uns produzierten Luftverschmutzung leidet. Bestätigende Berichte aus forstlicher Forschung und Praxis häufen sich. Vermehrt erkennt nun auch der Laie beim Waldspaziergang stark geschwächte Bäume mit kläglichen Kronen.
Seit mehr als hundert Jahren weiss die Schweizer Bevölkerung die Bedeutung unseres Waldes zu schätzen und sein Areal zu schützen, wie es Art. 24 FPolG verlangt. Dadurch stellt der Wald die letzte ökologische Nische in unserer Landschaft dar und erbringt eine bedeutende Erholungsleistung in städtischen Regionen. Der Wald schützt vor allem in gebirgigen Gegenden die Bevölkerung vor Lawinen, Wildwassern und Rutschungen. Zudem produziert der Wald unseren einzigen einheimischen Rohstoff, gliedert die Landschaft und bildet mit der Topographie zusammen unser militärisch starkes Gelände. Nicht zuletzt ist der gesunde Wald ein bedeutender Sauerstofflieferant. Ausserdem ist er bis zu einem bestimmten Mass an der Luftreinigung beteiligt.
Durch unser gedankenloses Ausstossen von Schadstoffen in die Luft vermag der Wald sich nicht mehr gesund zu entwickeln. Er wird mit seinem Absterben die für uns lebensnotwendigen Funktionen nicht mehr erbringen können.
Der heute erreichte Verschmutzungsgrad zwingt uns zur Einschränkung der Emissionen. Als Hauptschadstoffe gelten laut Forschungsergebnissen SO2, NOx, O3, Pb, welche unter sich und mit weiteren z.T. unbekannten Schadstoffen eine stark potenzierende Wirkung haben. Grundlage für wirksame Gegenmassnahmen bildet die Festsetzung von strengen Grenzwerten der erwähnten Schadstoffe. Um die Abgasbelastung mindestens auf den Stand vor 1960 zu vermindern, müssen sofort folgende Massnahmen getroffen werden:
- Reduktion des Schwefelgehalts in Heizölen und Dieseltreibstoffen
- Reduktion der Höchstgeschwindigkeit im Strassenverkehr
- Einführung von bleifreiem Benzin mit der Katalysatortechnik
- Tarifsenkungen für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Anpassung des Treibstoffzollbeschlusses an die heutige Umweltsituation
- Sofortige stufenweise Anwendung des neuen Umweltschutzgesetzes
Damit das Waldsterben gezielt bekämpft werden kann, muss weiterhin nach den Ursachen und Wirkungen geforscht werden. Die kürzlich bewilligten Forschungsgelder bilden einen begrüssenswerten Anfang. Von einem Vier-Jahres-Programm sind aber keine endgültigen Resultate zu erwarten. Um die Forschungsarbeit längerfristig zu ermöglichen, müssen bereits weitere finanzielle Mittel für die nächste Legislaturperiode budgetiert werden.
Die in ihrer Vitalität geschwächten Bäume besitzen eine geringere Abwehrkraft gegen sekundäre Schädlinge; das bedeutet erhöhten Insekten- und Pilzbefall. Um Kalamitäten zu vermeiden, werden vermehrt Zwangsnutzungen und vorzeitige Abtriebe notwendig. Das entstehende Überangebot von schwächeren Holzsortimenten wird den Preiszerfall im Holzmarkt nach sich ziehen. Daraus folgt, dass die phytosanitärischen Eingriffe mit dem Holzerlös nicht mehr gedeckt werden können. Damit der Waldbesitzer die notwendigen Massnahmen auch in Zukunft ausführen kann, muss ein Konzept zur Stützung des einheimischen Holzmarktes erarbeitet werden, welches folgende Fragen behandelt:
- Bildung eines Sonderstatus Holz
- Gründung eines Waldschadensfonds
- Holzpreisstützung
- Holzeinfuhr-Restriktionen
Der heutige Luftverschmutzungsgrad verlangt eine intensive internationale Zusammenarbeit, da die Schadstoffe über grössere Distanzen transportiert werden können. Die Schweiz, als vielerorts anerkannte Vermittlernation, sollte weitere Staaten zu gemeinsamen Beschlüssen drängen, um die Wälder zu schützen.
Die Zusammenfassung der obenerwähnten Gedanken führt uns zu folgenden dringenden Folgerungen:
- Einführung von strengen Emissionsgrenzwerten mit den kurzfristigen Begleitmassnahmen
- Sofortige Anwendung des Umweltschutzgesetzes
- Budgetieren von weiteren finanziellen Mitteln für Forschung und Praxis
- Ausarbeitung eines Katastrophenkonzepts für den Holzmarkt
- Auf internationaler Ebene auf Beschlüsse zum Schutze des Waldes drängen
Sie dürfen nicht tatenlos weitere Forschungsergebnisse abwarten. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie jetzt handeln, morgen wird es zu spät sein.
Hochachtungsvoll
Der Akademische Forstverein
Die Antwort des EDI:
Sehr geehrter Herr Mösch
Herzlichen Dank für das Schreiben des akademischen Forstvereins, aus dem eine tiefe Betroffenheit spricht. Ich darf festhalten, dass die darin zum Ausdruck gebrachte Betroffenheit von mir geteilt wird. Der Bundesrat wird alles in seiner Kraft liegende tun, um die Probleme der Luftverschmutzung und des Waldsterbens in den Griff zu bekommen.
Ich kann Ihnen versichern, dass in Sachen Wald bei den Bundesbehörden vieles im Tun ist. Wir wissen heute, dass – um den Wald zu retten – wieder eine Luftbelastungssituation erreicht werden muss, wie sie in den Sechzigerjahren herrschte. Die Anstrengungen hierfür werden gross sein, und es wird viel Mut brauchen. Denn es wird nicht mehr nur darum gehen, für einige uns lieb gewordene Lebensgewohnheiten etwas mehr zu bezahlen, sondern die für die Rettung des Waldes notwendigen Massnahmen werden Einschränkungen mit sich bringen. Ein Umdenken wird vonnöten sein:
- Forstseitig werden die Umfrageergebnisse von Sanasilva ausgewertet; mit einer ersten Übersicht über die Schadensituation ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
- Das BUS erarbeitet den vor den Räten versprochenen Bericht, in welchem auch alle denkbaren Massnahmen bewertet sein werden.
- Gleichzeitig mit dem Bericht wird das BUS auch ein Massnahmenpaket vorschlagen, das geeignet ist, die Luftbelastungssituation der Sechzigerjahre wieder herzustellen.
- Zur Prüfung stehen im übrigen einige Massnahmen an, die möglicherweise zeitlich noch vorgezogen werden können.
- Ebenfalls im Frühjahr wird die Luftreinhalteverordnung in die Vernehmlassung gehen. Es ist vorgesehen, diese vor dem Rest des Umweltschutzgesetzes, d.h. bereits im Herbst 1984 in Kraft zu setzen. – Ich bin im übrigen der Überzeugung, dass diese Verordnung für die Luftreinhaltung ganz Entscheidendes bringen wird; die Vernehmlassungsergebnisse werden denn auch in gewissem Sinne zu einer Stunde der Wahrheit bezüglich der Ernsthaftigkeit, mit der das Waldsterben angegangen werden soll, zu betrachten sein.
Speziell zu Ihren Gedanken habe ich folgende Bemerkungen:
- Die Probleme um den inländischen Holzmarkt beschäftigen zur Zeit mehrere Ebenen. So steht unter anderem ein Entwurf eines Sonderstatus Holz des Waldwirtschaftsverbandes zur Diskussion.
- Im weiteren ist die Botschaft zu einem dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des Waldsterbens sowie über allgemeine Walderhaltungsmassnahmen beim BFF in Ausarbeitung (u.a. mit einer Beitragsleistung des Bundes an die Nutzung geschädigten Holzes).
- Der Waldschadenfonds ist Gegenstand einer Motion Morf, auf die der Bundesrat in seinem Bericht eintreten wird.
- Was die internationale Organisationen anbetrifft, wird die Schweiz weiterhin mit Nachdruck versuchen, die anstehenden Probleme einer Lösung zuzuführen. Wir stehen im übrigen auch mit den Regierungen unserer Nachbarländer in ständigem Kontakt.
Indes, kein Gesetz und kein Erlass zum Waldsterben wird besser sein können als der politische Wille der Bürger, die erforderlichen Massnahmen mitzutragen. Ich zähle darauf, sehr geehrter Herr Mösch, dass auch der akademische Forstverein mithelfen wird, die Öffentlichkeit zu überzeugen, dass jeder an seinem Platz Verantwortung für die Luftreinhaltung und den Wald wahrnehmen muss.
Mit freundlichen Grüssen
Eidgenössisches Departement des Innern